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Party unter der Brudermühlbrücke
München · Rund 500 Personen feiern unerlaubterweise
München/Untergiesing · In der Nacht auf Sonntag, 25. Julo, gingen bei verschiedenen Polizeiinspektionen sowie bei der Einsatzzentrale mehrere Anrufe wegen Ruhestörung aus dem Bereich der Brudermühlbrücke ein. Ein Zeuge hatte sich die Situation vor Ort angeschaut und festgestellt, dass sich am Ostufer unterhalb der Brücke rund 500 Personen aufhalten sollen, mehrere Musikanlagen im Betrieb sind und weiterhin reger Personenzustrom herrschte.
Die polizeiliche Aufklärung vor Ort ergab, dass sich die Situation unter der Brücke insgesamt als gefährlich für die anwesenden Partygäste darstellte, da die Isar nach wie vor einen sehr hohen Wasserstand hat und die anwesenden Menschen zum Teil sehr nahe am Flussufer standen.
Zudem lagen Verstöße nach dem Infektionsschutzgesetz vor, weil die gesetzlich erlaubte Personenanzahl für private Feiern augenscheinlich um ein Vielfaches überschritten wurde. Abstände wurden keine eingehalten.
Der Einsatzleiter entschied sich daher, die Party aufzulösen. Die Partygäste – primär stark alkoholisierte Jugendliche – konnten zunächst weitgehend störungsfrei nach deeskalierender Ansprache zum Verlassen der Örtlichkeit bewegt werden. Die Musikanlagen wurden abgestellt. Gegen die Betreiber wurdenAnzeigennach dem Infektionsschutzgesetz gefertigt.
Unter der Brücke kam es zu einem Steinwurf gegen eingesetzte Kräfte. Der Tatverdächtige konnte festgenommen werden, er erhielt eine Anzeige wegen tätlichen Angriffs auf Polizeibeamte sowie versuchter gefährlicher Körperverletzung. Zehn Personen aus einer Gruppe, die sich um den Steinwerfer sammelten und die eingesetzten Beamten beleidigten, wurden ebenfalls angezeigt. In einigen Fällen musste unmittelbarer Zwang in Form von Schieben und Drücken angewendet werden. Einige Personen mussten zudem fixiert werden.
Während des Einsatzes fuhren auf der Brudermühlbrücke zwei Jugendliche gemeinsam auf einem E-Scooter auf Polizeibeamte zu und hatten Mühe, eine Kollision zu vermeiden. Da starker Alkoholgeruch festgestellt werden konnte, wurde eine Anzeige wegen Trunkenheit erstellt. Auch hier störten Jugendliche die polizeilichen Maßnahmen massiv. Zur Durchsetzung der Platzverweise musste auch hier unmittelbarer Zwang angewendet werden.
Artikel vom 26.07.2021Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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