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Wer hat auf einen kostenlosen Schnelltest einen Anspruch?
München · Seit Montag, 11. Oktober, gibt es weiterhin für alle Bürger*innen in München Möglichkeiten für Corona-Schnelltests, allerdings sind diese nun in der Regel kostenpflichtig. Gemäß den Regelungen des Freistaates haben künftig nur noch folgende Personengruppen Anspruch auf kostenlose Antigen-Schnelltests im städtischen Testzentrum auf der Theresienwiese:
- Personen unter 12 Jahren
- Personen, die aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht gegen COVID-19 geimpft werden können oder in den letzten drei Monaten aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden konnten.
- Personen, die an Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen COVID-19 teilnehmen
- Personen unter 18 Jahren (befristet bis 31.12.)
- Student*innen der Hochschulen (befristet bis 30.11.)
- Schwangere (befristet bis 31.12.) und Stillende (befristet bis 10.12.)
- Besucher*innen von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
- Beschäftigte von Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung. Diese können außerdem auch weiterhin kostenlose PCR-Tests in Anspruch nehmen
Testungen gemäß den Paragraphen 2, 3 und 4b der Testverordnung des Bundes (Kontaktpersonen, bei einem Warnhinweis der Corona-Warn-App, bei Ausbruchsgeschehen und PCR-Bestätigungstestungen) werden auch weiterhin im Testzentrum auf der Theresienwiese kostenfrei durchgeführt.
Die Landeshauptstadt München wird die Nachfrageentwicklung für Corona-Schnelltests genau beobachten und die Kapazität des kommunalen Testzentrums den Erfordernissen anpassen.
Die Ausweitung oder Reduzierung der Kapazitäten bei den privaten Teststellen sowie die Preisgestaltung liegen in der Entscheidung der jeweiligen Betreiber. Dort werden gemäß der Testverordnung des Bundes kostenfreie Schnelltests weiterhin für impfunfähige und in Quarantäne abgesonderte Personen durchgeführt.
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