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Mitglieder von Hannover 96 beschränken Investoren
Zweitligist übernimmt »50+1« in Vereinssatzung
Verankert: 50+1 im Deutschen Fußball. Foto: Anne Wild
München · Die Vereinsmitglieder des Fußball-Zweitligisten Hannoverscher Sportverein von 1896 haben auf einer Versammlung des Muttervereins ihre Vereinssatzung um einen Passus ergänzt, der den Einfluss externer Investoren im Klub beschränkt. Auch für den Fall einer künftigen Änderung der Statuten der DFL Deutsche Fußball Liga oder eine Gerichtsentscheidung soll in Hannover weiterhin die sogenannte 50+1-Regel gelten, die dem Verein die Stimmhoheit in der ausgegliederten Profifußball-Kapitalgesellschaft sichert. Der Antrag wurde von der Versammlung mit der erforderlichen Zwei-Drittel-Mehrheit angenommen.
Bei den Niedersachsen findet unter den Mitgliedern und Anhängern seit langem eine Auseinandersetzung über den Einfluss des Unternehmers Martin Kind statt. Der 2019 an der Spitze des Vereins abgelöste Ex-Präsident und immer noch Geschäftsführer sowie Mehrheitsgesellschafter der ausgegliederten Profifußball-Gesellschaft gilt als erbitterter Gegner der in Deutschland gültigen 50+1-Regelung. Kind hatte sich lange vergeblich bei der DFL um eine mögliche Ausnahmegenehmigung für sich und sein Unternehmen bemüht. Der Ligaverband sah in seinem Fall die erforderliche Voraussetzung einer »erheblichen Förderung« des Klubs über mehr als 20 Jahre als nicht erfüllt an.
Der Profifußball in Hannover ist im Konstrukt einer GmbH & Co. KGaA organisiert. Um den in Deutschland vorgeschriebenen Einfluss des Muttervereins zu sichern, bestellt die Hannover 96 Management GmbH die Geschäftsführung der Hannover 96 GmbH & Co. KGaA. Diese Management GmbH gehört zu 100 Prozent dem Hannoverscher Sportverein von 1896 und seinen rund 23.000 Mitgliedern. In die Vereinsgremien wurden vor zwei Jahren im Zuge der Auseinandersetzungen der Mitglieder mit dem streitbaren Kind ausschließlich Befürworter der 50+1-Regelung im Deutschen Fußball gewählt. Die nun erfolgte Beschränkung des möglichen Einflusses von Investoren durch die Vereinssatzung wird von Beobachtern als Erfolg der neuen Vereinsführung gewertet.
(as)
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