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Hinweise der Polizei zur Verkehrssicherheit
Sicher bei Schnee unterwegs
Vor Fahrtantritt sollte man seine Scheiben, Motorhaube, Dach sowie den Heckbereich von Schnee und Eis befreien. Foto: ar
München/Landkreis · Am Freitag, 26. November fiel der der erste Schnee im Stadtgebiet und im Landkreis München. In diesem Zusammenhang gibt die Münchner Polizei folgende Hinweise an die Verkehrsteilnehmer, die zu beachten sind, heraus:
- Bei einer Anfahrt bei Eis und Schnee müssen Winterreifen am Fahrzeug angebracht sein. Die Reifen benötigen eine Mindestprofiltiefe von 1,6 mm. Winterreifen an der Bezeichnung "M+S" oder einem Schneeflockensymbol sowie der Aufschrift Alljahresreifen oder Ganzjahresreifen. Sollte es zu einem Verkehrsunfall kommen und hierbei festgestellt werden, dass Sie gegen die Winterreifenpflicht aufgrund fehlender Winterreifen verstoßen, droht ein hohes Bußgeld sowie ein Punkt im Verkehrszentralregister.
- Bei Schneefall sind Sie verpflichtet Ihre Kraftfahrzeugbeleuchtung (Abblendlicht) einzuschalten. Wir empfehlen auch Fahrradfahrern oder anderen Zweiradfahrern die Beleuchtung entsprechend einzuschalten und auffällige deutlich sichtbare oder reflektierende Kleidung zu tragen.
- Säubern Sie vor Fahrtantritt Ihre Scheiben, Motorhaube, Dach sowie den Heckbereich/Heckscheibe von Schnee und Eis, insbesondere haben auch Lkw-Fahrer, bereits vor Fahrtantritt, dafür Sorge zu tragen, dass keine Eis- oder Schneebretter auf der Lkw-Plane während der Fahrt herunterfallen. Herabfallender Schnee oder Eis kann andere Verkehrsteilnehmer gefährden und zu schweren Verkehrsunfällen führen.
- Halten Sie zu vorausfahrenden Fahrzeugen ausreichend Abstand, um auch bei Nässe oder Glätte sicher bremsen zu können.
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