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Neue Wildschutzgebiete am Spitzingsee
Raufußhühner brauchen ruhige Rückzugsorte zum Überwintern. Foto: Florian Bossert/Gebietsbetreuer Mangfallgebirge
Miesbach · Birk- und Auerhuhn stehen in Bayern auf der roten Liste der vom Aussterben bedrohten Tierarten. Um ihre Lebensräume zu sichern, hat das Landratsamt Miesbach neue Wildschutzbereiche im Rotwandgebiet ausgewiesen. Die dadurch festgelegten temporären Betretungsverbote stuft der DAV als notwendig für den Schutz der sensiblen Natur ein.
Im Rotwandgebiet gelten in einigen Bereichen zukünftig von 1. Dezember bis 14. Juli Betretungsverbote. Das hat das Landratsamt Miesbach heute mit der Ausweisung dieser Zonen als Wildschutzgebiete bekannt gegeben. Grund dafür ist die Zunahme der Tourenaktivitäten im Winter in diesem Bereich.
„Anders lässt sich der Naturschutz in dieser speziellen, besonders stark frequentierten Region nicht mehr sicherstellen“, erklärt Hanspeter Mair, Geschäftsbereichsleiter Alpine Raumordnung beim Deutschen Alpenverein. „Dass wir als DAV den Beschluss des Landratsamts Miesbach mittragen, bedeutet keinen Paradigmenwechsel. Wir setzen nach wie vor prinzipiell auf Freiwilligkeit, statt Verbote auszusprechen“, so Mair weiter. In den allermeisten Regionen funktioniere das hervorragend.
Etwas anders sieht es im Bereich um den Spitzingsee aus. Die DAV-Sektion München besitzt dort mehrere Hütten und betreut rund 40 Kilometer Wanderwege. Günther Manstorfer, Vorsitzender der Sektion München, weiß um die Bedeutung der Region als Naherholungsgebiet: „Der Spitzing ist und bleibt ein Kernbereich unserer Aktivitäten. Als beliebtes Tourenziel im Münchner Einzugsgebiet ist die Region einem starken Nutzungsdruck ausgesetzt. Die Natur darf darunter nicht leiden! Deshalb war die Entscheidung seitens des Landratsamts Miesbach aus unserer Sicht unvermeidbar.“
Auch die DAV-Sektionen Miesbach, Leitzachtal, Turner-Alpen-Kränzchen, Schliersee, Bergbund Hausham und Bergbund München unterstützen die Entscheidung des Landratsamts.
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