Über 30 Verstöße gegen Maskenpflicht

München · Polizei zieht nach Demonstration Bilanz

München/Altstadt · In den Nachmittagsstunden des Sonntag, 28. November, fand in der Münchner Altstadt eine sich fortbewegende Versammlung mit thematischem Bezug zu den aktuellen infektionsschutzrechtlichen Maßnahmen statt. Aufgrund der aktuellen pandemischen Lage hatte das Kreisverwaltungsreferat München) als beschränkende Verfügung für alle Versammlungsteilnehmer grundsätzlich das durchgängige Tragen einer FFP2-Maske angeordnet.

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Schon zu Versammlungsbeginn gegen 13 Uhr war bei der überwiegenden Mehrheit der Versammlungsteilnehmer eine ablehnende Haltung gegenüber dieser beschränkenden Verfügung beziehungsweise der polizeilichen Maßnahmen erkennbar.

Im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Versammlungsfreiheit wurden die anwesenden Versammlungsteilnehmer zunächst wiederholt zum Tragen einer FFP2-Maske bzw. bei einer, nach der aktuellen bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung, vorliegenden Befreiung zum Tragen eines Gesichtsvisiers kommunikativ aufgefordert. Dem kam ein großer Teil der im Gesamtverlauf bis zu 1.000 Versammlungsteilnehmer zunächst nach. Als sich die Versammlung jedoch fortbewegte, nahmen einige der Versammlungsteilnehmer die vorgeschriebe Schutzmaske entweder ganz ab oder trugen diese nicht korrekt. Die betreffenden Versammlungsteilnehmer mussten daher mehrfach diesbezüglich angesprochen werden.

Noch während der Versammlung wurden bereits mehr als 30 Personen aufgrund erkennbarer Verstöße gegen diese Maskenpflicht angezeigt. In einigen weiteren Fällen wurden außerdem Ermittlungsverfahren, beispielsweise wegen anderer infektionsschutzrechtlicher Verstöße oder unrichtiger Gesundheitszeugnisse, eingeleitet und die betreffenden Personen angezeigt. Auf Grund des überwiegend unkooperativen Verhaltens mussten hierzu bei vereinzelten Versammlungsteilnehmern teilweise Zwangsmaßnahmen, zumeist durch ein Schieben, eingesetzt werden.

Insgesamt drei Versammlungsteilnehmer wurden anlässlich ihres wiederholt dem Versammlungsrecht zuwiderlaufenden Verhaltens ganz aus der Versammlung ausgeschlossen. Hierbei kam es seitens der betroffenen Versammlungsteilnehmer zu Widerstandshandlungen gegen die Einsatzkräfte.

Während der sogenannten Schlusskundgebung am Max-Joseph-Platz versammelten sich dort auch mehrere opponierende Personen. Die Versammlung war gegen 17.50 Uhr beendet.

Artikel vom 29.11.2021
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