Lebensgefährliches Kunstprojekt am Rangierbahnhof

Moosach · Nackt zwischen den Waggons

Einen skurrilen Einsatz erlebten Bundespolizisten am Rangierbahnhof München-Nord. Foto: Bundespolizei

Einen skurrilen Einsatz erlebten Bundespolizisten am Rangierbahnhof München-Nord. Foto: Bundespolizei

Moosach · Einen äußerst skurrilen Einsatz erlebten Bundespolizisten am Sonntag, 27. November, im Bereich der Gleisanlagen des Rangierbahnhofes München-Nord.

Bei einem privaten Spaziergang am Rangierbahnhof erkannten Bundespolizisten gegen 16 Uhr zwischen Güterzügen zwei Personen. Sofort war der Dienst präsent und der Gedanke, dass beide aufgrund ihres Verhaltens als Graffiti-Sprayer tätig sein könnten. Von weitem sah es wohl zunächst auch wie eine Graffitiaktion aus.

Als die beiden „Tatverdächtigen“ durch informierte Streifen gestellt worden waren, gaben diese an, sie wären Studenten und würden Bilder für ein Kunstprojekt aufnehmen – wie sich herausstellte, allerdings ohne Genehmigung. Was ebenfalls fehlte, war die Kleidung der Männer: Beide waren nackt. Die Studenten führten lediglich eine Papier-Streitaxt mit, die für das Posieren vor den Güterwaggons verwendet worden war.

Keine Straftat, aber große Gefahr

Bei den am Sonntag herrschenden Temperaturen dürfte es sich eher um ein kurzes Bildershooting gehandelt haben. Ein Straftatverdacht war nicht erkennbar, somit kam es unter anderen nur zu einer Erkenntnismitteilung. Die Studenten waren mit Fahrrädern gekommen und hatten sich für die Aktion vor den Waggons entkleidet. Den Bundespolizisten wird dieser skurrile „Graffiti-Einsatz“ allemal in Erinnerung bleiben.

Die Bundespolizei warnt davor, sich für Fotoaufnahmen in den Gleisbereich zu begeben. Ob für ein Kunstobjekt oder für Selfies – stets herrscht akute Lebensgefahr, insbesondere in allen Bereichen von Rangier-, Güter- und Containerbahnhöfen. Dort findet meist personenloser Rangierbetrieb statt. Auf verunfallte oder verletzte Personen werden Betriebspersonal oder andere Personen oft erst sehr spät aufmerksam.

Artikel vom 29.11.2022
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