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Grundsteuern und Gewerbesteuer
München · Steuern sind fällig
München · Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen für das IV. Quartal 2023, die bis spätestens Mittwoch, 15. November, zu entrichten sind.
Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigener Einzahlung oder Überweisung wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben. Alternativ kann der Stadtkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden.
Die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Unter der Adresse www.muenchen.de/sepa kann ein SEPA-Lastschriftmandats auch online erteilt werden.
Die Stadt bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung, die hilft, die vielfältigen Aufgaben zum Wohl der Münchner Bürger auch weiterhin erfüllen zu können.
Postbank München IBAN: DE78 7001 0080 0000 9198 03
Stadtsparkasse München IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
HypoVereinsbank München IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00
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