Ottobrunn sieht Trinkwasserqualität bedroht

Ottobrunn · Klage gegen Bau von Windkraftanlagen

Packten tatkräftig mit an beim 1. Spatenstich für das 1. Windrad im Höhenkirchner Forst (v.l.): Landrat Robert Niegergesäß (Ebersberg), Brgm. Inge Heiler (Egmating), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Brgm. Mindy Konwitschny und Brgm. Andreas Lutz (Ober

Packten tatkräftig mit an beim 1. Spatenstich für das 1. Windrad im Höhenkirchner Forst (v.l.): Landrat Robert Niegergesäß (Ebersberg), Brgm. Inge Heiler (Egmating), Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, Brgm. Mindy Konwitschny und Brgm. Andreas Lutz (Ober

Ottobrunn · Mitte Mai wurde im Höhenkirchner Forst der 1. Spatenstich für drei Windkraftanlagen für die Gemeinden Höhenkirchen-Siegertsbrunn, Oberpframmern und Egmating getätigt. Sogar Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger war eigens zu diesem Anlass gekommen. Jetzt hat die Gemeinde Ottobrunn Klage gegen den Bau der Anlagen eingereicht, diese liegt jetzt beim Bayerischen Gerichtshof zur Prüfung.

Ottobrunns Bürgermeister Thomas Loderer argumentiert damit, dass er die Grundwasserversorgung seiner Gemeinde von den Bauvorhaben beeinträchtigt sieht. Ottobrunn war an dem Verfahren nicht beteiligt, hierin sieht Ottobrunns Bürgermeister einen klaren Verfahrensfehler, auch wenn die betroffenen Brunnen zum Wasserwerk Hohenbrunn gehören. 68 Prozent des geförderten Wassers wird von Ottobrunner Haushalten verbraucht und von der Gemeinde Ottobrunn finanziert, daher hat Ottobrunn ein verständliches und begründetes Interesse daran, dass die Qualität des Grundwassers gesichert sei. So erklärt Thomas Loderer: "Die Abhängigkeit der Gemeinde Ottobrunn von sämtlichen Brunnen des Wasserwerks Hohenbrunn (Brunnen I und II sowie Brunnen V und VI) steigt, weil die SWM ab 2026 als Trinkwasserversorger wegfallen. Die Versorgung der Gemeinde Ottobrunn (Versorgungsgebiet Ottobrunn-West) mit sauberem Trinkwasser wird bereits heute im Wesentlichen durch die im Wasserschutzgebiet „Höhenkirchner Forst“ situierten Brunnen V und VI sichergestellt. Eine nachhaltige Verunreinigung des in diesen Brunnen geförderten Trinkwassers wäre schon heute mit katastrophalen gesundheitlichen Folgen für die betroffene Bevölkerung verbunden." Dadurch, dass die Gemeinde Ottobrunn nicht in die Planungen mit einbezogen wurde, fehlen nach Ansicht von Thomas Loderer die Infos, ob der Schutz des Grundwasser ausreichend gewürdigt wurde. "Das Trinkwasser für die Bürger meiner Gemeinde ist mir heilig", betont er. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu forcieren, hat der Bundesgesetzgeber Investoren sowie den zuständigen Behörden in Form des § 2 EEG ein besonders effektives Mittel an die Hand gegeben. Wörtlich lautet der § 2 EEG („Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien“) wie folgt: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen sowie den dazugehörigen Nebenanlagen liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüterabwägungen eingebracht werden. (...).“ § 2 EEG hat zur Folge, dass sich in genehmigungsrechtlichen Verfahren die Beweislast umkehrt. Das Schutzgut „sauberes Trinkwasser“ kann im konkreten Einzelfall nur dann uneingeschränkten und vollwertigen Schutzstatus für sich reklamieren, wenn es für die Nicht-Zulassung von Windenergieanlagen in Wasserschutzgebieten zwingende Gründe gibt. Bürgermeister Thomas Loderer betont: "Ich habe überhaupt nichts gegen Windräder, aber der Trinkwasserschutz hat für mich absolute Priorität."

Artikel vom 10.06.2024
Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp

Weiterlesen





Wochenanzeiger München
 
Kleinanzeigen München
 
Zeitungen online lesen
z. B. Samstagsblatt, Münchener Nord-Rundschau, Schwabinger-Seiten, Südost-Kurier, Moosacher Anzeiger, TSV 1860, ...