TSV Neubiberg/Ottobrunn informiert

Neubiberg · Generalversammlung

Neubiberg · Am Donnerstag, 4. Juli, um 19.30 Uhr sind die rund 1.000 stimmberechtigten Mitglieder des TSV zur Teilnahme an der außerordentlichen Generalversammlung des Gesamtvereines in der Sportgaststätte „MINOA“ an der Zwerger Straße 28 aufgerufen.

Wie Vereinsratsvorsitzender Philipp Holly mitteilt, ist die außerplanmäßige Zusammenkunft der TSV-Mitglieder aufgrund der zu beschließenden Satzungsänderung (Wegfall des Revisors) zur Vereinssatzung gemäß § 10 Abs. 2 der aktuellen Vereinssatzung notwendig.

Der Entwurf zur Satzungsänderung kann bereits seit Anfang Juni auf der Internetseite des TSV eingesehen werden. Neben diesem Tagesordnungspunkt steht mit der „Ehrung verdienter Vereinsmitglieder“ ein weiterer interessanter und für das Vereinsgeschehen wichtiger Beitrag zum Abschluss des Generalversammlungs-Abends auf der Tagesordnung. Geehrt werden Vereinsmitglieder mit 50ig, 60ig und 70ig jähriger Vereinszugehörigkeit. Die Generalversammlung ist gemäß § 9 der derzeit gültigen Vereinssatzung ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Vereinsmitglieder beschlussfähig.

Artikel vom 24.06.2024
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