Hannover 96-Geschäftsführer wurde rechtens abberufen

Bundesgerichtshof entscheidet gegen Martin Kind

Forderung vieler Fans: Vereine gehören in Mitgliederhand. Archivfoto: Anne Wild

Forderung vieler Fans: Vereine gehören in Mitgliederhand. Archivfoto: Anne Wild

München/Giesing · Martin Kind ist nicht mehr Geschäftsführer der Profifußball-Gesellschaft des Zweitligisten Hannover 96. Der Bundesgerichtshof (BGH) erklärte am Dienstag in Karlsruhe in letzter Instanz, dass die Abberufung des heute 80-jährigen Hörakustik-Unternehmers als Vorstand der Hannover 96 Management GmbH durch die Führung des Muttervereins, Hannoverscher Sportverein von 1896 e. V., vor zwei Jahren rechtens war. Kinds Klage gegen seine Entlassung wurde zurückgewiesen.

Vor zwei Jahren hatten Vertreter des Muttervereins in einer Gesellschafterversammlung den Beschluss gefasst, den streitbaren Funktionär »mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund im Wege eines satzungsdurchbrechenden Beschlusses als Geschäftsführer« abzuberufen. Kind hatte dagegen geklagt und war vor dem Landgericht Hannover und dem Oberlandesgericht Celle damit zunächst erfolgreich gewesen. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist nach Angaben eines BGH-Sprechers »nicht mehr mit Rechtsmitteln anfechtbar«. Eine höhere Instanz gibt es in Deutschland nicht.

Der Aufsichtsratsvorsitzende des Muttervereins, Ralf Nestler, erklärte nach der Urteilsverkündung: »Wir fühlen uns bestätigt. Wir wären aber gerne einen anderen Weg gegangen. Nicht über zwei Jahre. Und ohne Prozess wäre uns am liebsten gewesen.« Lange hatte der Multifunktionär Kind vergeblich versucht, eine Ausnahmegenehmigung für sich als Klubbesitzer zu erwirken.

Kind war 1997 zunächst zum Präsidenten des Vereins gewählt worden. 1999 gliederte er den Profifußballbereich in eine eigene Gesellschaft aus. Mit einer kurzen Unterbrechung zwischen 2005 und 2006 war er bis heute Geschäftsführer und Mehrheitsgesellschafter. Der Mutterverein wird dagegen seit 2019 von Kritikern dieser Form der Alleinherrschaft geführt.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs hat auch Folgen für die Deutsche Fußball Liga (DFL). Kind soll beim gescheiterten Investoren-Deal der DFL in geheimer Wahl mutmaßlich anders abgestimmt haben, als der Mutterverein ihm vorgegeben hatte und der Klub damit Ende vergangenen Jahres einen Verstoß gegen 50+1 begangen haben. Massive Fanproteste in den Stadien waren die Folge. Am Ende wurde der Deal ausgesetzt. Kind ist nun kein legitimierter Vertreter mehr von Hannover 96 in der Vollversammlung der DFL.

In Abu Dhabi und Giesing dürfte man den Ausgang des Verfahrens ebenfalls mit Interesse beobachtet haben. Die Verhältnisse beim Zweitligisten Hannover 96 und beim TSV 1860 München weisen strukturelle Ähnlichkeiten auf. Löwen-Kreditgeber Hasan Ismaik gilt wie Kind als erbitterter Gegner von 50+1 im deutschen Fußball.

(as)

Artikel vom 17.07.2024
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