Hauptstraße in Neubiberg wird saniert

Neubiberg · Behinderungen drohen

Neubiberg · In der Zeit vom 7. August bis zum 15. September wird die Fahrbahn der Hauptstraße zwischen der Kreuzung Cramer-Klett-Straße und der Kreuzung Hermannstraße saniert.

Dazu wird die Hauptstraße halbseitig gesperrt. Eine Umleitung wird eingerichtet. Was wird gebaut? Die Fahrbahnen der Hauptstraße werden inklusive der Straßenentwässerung erneuert. Zudem wird die Bushaltestelle „Schulzstraße“ beidseitig barrierefrei ausgebaut. An der nördlichen Haltestelle in Fahrtrichtung Innenstadt wird eine schmale Wartehalle mit einer 3er-Sitzgruppe ergänzt.

Die Arbeiten beginnen am Mittwoch, 7. August, ab ca.7 Uhr. Die Fertigstellung der Bauarbeiten ist bis Sonntag, 15. September vorgesehen.

Die Umsetzung der Maßnahme erfolgt mittels halbseitiger Sperrung einer Fahrspur in verschiedenen Bauphasen und einer provisorischen, verkehrsabhängig gesteuerten Ampelanlage. Die Ampelanlage Kreuzung Hauptstraße/Cramer-Klett-Straße wird abgeschaltet und durch entsprechende Beschilderungen ersetzt. Die Arbeitszeiten im Bereich der Baustelle sind abhängig vom Baufortschritt und können sich vereinzelt auch auf Abend- und Nachtstunden und Wochenenden erstrecken. Während der gesamten Bauzeit ist jedoch mit Behinderungen im Straßen- und Fußgängerverkehr zu rechnen. Die Bushaltestelle "Schulzstraße" wird nicht angefahren während der Bauzeit.

Wir sind bemüht, lärmintensive Arbeiten auf das Zeitfenster von 7 bis 20 Uhr zu beschränken, sodass Beeinträchtigungen durch Baulärm möglichst gering gehalten werden. Der Individualverkehr aus der Cramer-Klett-Straße in Richtung München oder Ottobrunn ist angehalten, während der genannten Bauzeit den Baustellenbereich zu umfahren.

Bei Baumaßnahmen dieser Art lassen sich Beeinträchtigungen für Anlieger und Wegebenutzer leider nicht vermeiden. Zeitweise werden die Grundstücke in der Hauptstraße nur zu Fuß und nicht mit dem Auto erreichbar sein. Hierzu wird Sie die ausführende Firma rechtzeitig in Kenntnis setzen. Wir werden zusammen mit den bauausführenden Firmen alles daransetzen, Störungen und Behinderungen auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.

Artikel vom 30.07.2024
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