Grund- und Gewerbesteuern betroffen

München · Vorauszahlungen fällig

München · Die Stadtkämmerei erinnert alle Steuerpflichtigen an die Fälligkeit der Grundsteuern und Gewerbesteuervorauszahlungen für das III. Quartal 2024, die bis spätestens Freitag, 16. August, zu entrichten sind.

Durch rechtzeitiges Begleichen der Forderungen werden Säumniszuschläge, Mahngebühren und Kosten für weitere Maßnahmen vermieden. Bei eigenen Einzahlungen oder Überweisungen wird gebeten, unbedingt die im letzten Bescheid aufgeführte 13-stellige Kassenkontonummer anzugeben. Alternativ kann der Stadtkasse auch ein SEPA-Lastschriftmandat zur Abbuchung erteilt werden. Es erspart den Zahlungspflichtigen die Terminüberwachung und erleichtert den Zahlungsverkehr. Unter der Adresse www.muenchen.de/sepa kann ein SEPA-Lastschriftmandat auch online erteilt werden. Die Stadt München bedankt sich bereits an dieser Stelle für eine pünktliche Zahlung.

Bankkonten
Auf folgende Konten der Stadtkämmerei kann man überweisen:
Stadtsparkasse München
IBAN: DE86 7015 0000 0000 2030 00
BIC: SSKMDEMMXXX
oder
HypoVereinsbank München
IBAN: DE34 7002 0270 0000 0813 00
BIC: HYVEDEMMXXX

Artikel vom 12.08.2024
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