Auto rammt Bock

Wildwechsel

München · Der Herbst nähert sich mit großen Schritten. Die Tage werden kürzer. Nässe und Nebel prägen das Straßenbild – und das Wild kreuzt wieder vermehrt die Straßen.

Denn jetzt beginnt die Brunftzeit des Rotwildes. Da springen die »liebestollen Waldbewohner« besonders häufig unverhofft auf die Straße. Somit ist höchste Aufmerksamkeit beim Autofahren angesagt.

Die HUK-Coburg Versicherungsgruppe empfiehlt, besonders bei Streckenverläufen mit dem Warnhinweis »Wildwechsel« das Tempo deutlich zu reduzieren und eine defensive Fahrweise an den Tag zu legen. Hauptsächlich in waldreichen Gegenden ist mit starkem Wildwechsel zu rechnen. Dies erfordert von den Fahrzeuglenkern eine erhöhte Beobachtung der Straße im Allgemeinen und des Straßenrandes im Speziellen.

Wer eine Teil- oder Vollkaskoversicherung besitzt, kann im Regelfall bei einer Karambolage mit sogenanntem »Haarwild« mit der Erstattung des entstandenen Schadens abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung durch seine Versicherung rechnen.

Zu dieser Tiergruppe gehören unter anderem Rot-, Dam- und Rehwild. Da es sich um einen Teilkaskoschaden handelt, wird man in der Vollkaskoversicherung auch nicht im Schadenfreiheitsrabatt zurückgestuft.

Schwieriger gestaltet sich der Umstand, wenn der Autofahrer versucht einem Tier auszuweichen. Hier gefährdet man mit riskanten Ausweichmanövern nicht nur eigenes und fremdes Leben, sondern möglicherweise auch den Versicherungsschutz. Grundsätzlich gilt: Bei Unfällen durch Ausweichversuche vor Haarwild ersetzt die Teilkaskoversicherung nur Schäden, wenn auch ein Aufprall mit dem Tier zu einer starken Beschädigung des Fahrzeugs geführt hätte.

Dies ist nach der aktuellen Rechtsprechung nur bei Tieren der Fall, die entsprechend groß sind. So etwa bei einem Reh, einem Hirsch oder einem Wildschwein. Nicht davon betroffen ist die Vollkaskoversicherung. Sie ersetzt für gewöhnlich die Folgen eines selbstverschuldeten Unfalls, solange dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen wurde – wie etwa bei Fahrten unter Drogen oder Alkoholeinfluss.

Hat man ein Tier verletzt oder getötet, sollte umgehend die Unfallstelle gesichert und die nächstgelegene Polizei- oder Forstdienststelle informiert werden.

Artikel vom 23.10.2002
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