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Hinweise zum Drachensteigenlassen
Ärger vermeiden!
Das Kreisverwaltungsreferat gibt zum Drachensteigenlassen einige Hinweise, die Ärger und auch Unfälle vermeiden helfen sollen: Aus Sicherheitsgründen ist das Steigenlassen von Drachen nur an Leinen die nicht länger als 100 Meter sind, erlaubt.
Die Drachenschnur sollte aus Nylon oder festem Bindfaden sein; keinesfalls darf sie ganz oder auch nur teilweise aus Metall bestehen.
Im Bauschutzbereich von Flughäfen sowie einer Entfernung von weniger als drei Kilometer von der Begrenzung von Landeplätzen und Segelfluggeländen ist das Steigenlassen von Drachen verboten. Im Norden berührt die Verbotszone um den Flugplatz Oberschleißheim das Münchner Stadtgebiet.
Zusätzlich gibt es in München Hubschrauberlandeplätze bei Krankenhäusern, um die in einem Radius von 600 Metern das Drachensteigenlassen verboten ist. Außer diesen Verbotszonen ist zu beachten, dass Drachen nicht mit Hochspannungsleitungen, Bahnanlagen und so weiter in Berührung kommen beziehungsweise auf öffentlichen Straßen niedergehen.
Der Abstand von solchen Einrichtungen sollte deshalb mindestens das Doppelte der Drachenschnurlänge betragen.
Artikel vom 01.10.2003Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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