Daten der Lohnsteuerkarte 2005 jetzt überprüfen

Möglichkeit zur Korrektur

München · Im eigenen Interesse sollen Arbeitnehmer die Daten auf der Lohnsteuerkarte 2005, die von den Gemeinden in den nächsten Tagen und Wochen zugesandt wird, sofort auf ihre Richtigkeit überprüfen und gegebenenfalls fehlerhafte Angaben korrigieren lassen.

Diesen Rat gibt Finanzminister Kurt Faltlhauser. Zuständig für die Berichtigung ist nicht das Finanzamt, sondern die Gemeinde, die auch die Lohnsteuerkarte ausgestellt hat. Die Berichtigung der Angaben auf der Lohnsteuerkarte sollte nach Faltlhausers Worten umgehend erfolgen, damit die Lohnsteuer vom Arbeitgeber bereits ab 1. Januar 2005 in der richtigen Höhe einbehalten wird.

Die Arbeitnehmer sollen darauf achten, dass das Geburtsdatum, die Steuerklasse, die Religionszugehörigkeit und die Zahl der Kinderfreibeträge richtig einge-tragen sind. Maßgebend sind hierfür die Verhältnisse am 1. Januar 2005. Von den Gemeinden wird im übrigen nur die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder unter 18 Jahren auf der Lohnsteuerkarte eingetragen.

In diesem Zusammenhang wies Faltlhauser nochmals auf die Neuregelung der Steuerklasse II für Alleinerziehende hin. Danach darf die Gemeinde die Steuerklasse II nur dann auf der Lohnsteuerkarte eintragen, wenn der Arbeitnehmer der Gemeinde zuvor schriftlich versichert hat, dass bei ihm die Voraussetzungen für den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende vorliegen.

Alleinerziehende mit mindestens einem minderjährigen Kind sollten daher erforderlichenfalls bei ihrer Gemeinde die Erklärung nachholen und ihre Steuerklasse ändern lassen, wenn sie Anspruch auf Steuerklasse II haben. Ein Mustertext für die Erklärung steht im Internet unter http://www.stmf.bayern.de/ steuern/neues/steuerklasse2/erklaerung.pdf zur Verfügung. Faltlhauser empfiehlt allen Arbeitnehmern, den der Lohnsteuerkarte beiliegenden kleinen Ratgeber genau zu lesen.

Artikel vom 05.10.2004
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