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VdK geht gegen Sonderbeitrag vor
Moosach · Neue Belastungen
Erhard Wnendt, 1. Vorsitzender des VdK München-Moosach, empfiehlt: »Ab Juli 2005 kommen auf die Rentner neue Belastungen zu – auch auf die noch im Arbeitsleben stehenden Bezieher von Erwerbsminderungs-Renten.
Dann wird ein Sonderbeitrag von 0,5 Prozent vom Rentenbeitrag zur Finanzierung des Krankengeldes erhoben. Damit haben die Rentenbezieher nicht nur eine ›Null-Runde ‘05‹, die Rente hat sich sogar verringert. Dabei bedeutet dieser ›Sonderbeitrag‹ einen elementaren Verstoß gegen das Versicherungsprinzip. Der Rentner nämlich muss einen Beitrag zur Krankengeldversicherung leisten, obwohl er gar keinen Anspruch auf Krankengeldzahlung hat. Gegen diesen Sonderbeitrag ist vom Sozialverband VdK ein Musterstreitverfahren eingeleitet worden. Der VdK empfiehlt allen Rentenbeziehern bis zur endgültigen Klärung bei der LVA Widerspruch gegen den Rentenbescheid einzulegen. Der Widerspruch ist an die im Bescheid genannte Adresse unter Angabe von Bescheiddatum, Name und Rentenversicherungsnummer zu richten. Wichtig: Die Widerspruchsfrist beträgt vier Wochen nach Rentenbescheidzustellung.«
Artikel vom 07.07.2005Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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