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Schneefanggitter schützen
Achtung Dachlawine
München · Das Dach bildet den obersten Abschluss des Hauses. Es schützt die Bausubstanz sowie seine Bewohner vor Wind und Wetter. Jetzt, in den Wintermonaten, ist es besonders der Schnee, der auf den Dächern lastet.
Einerseits schön anzusehen, kann die weiße Pracht aber auch Probleme bereiten. Grund: Der überwiegende Teil der Dächer in Deutschland hat eine Neigung von 35 Grad oder mehr. Gerade bei steilen Dächern besteht dabei die Gefahr, dass die aufgetürmten Schneemassen nach unten rutschen. Schneefanggitter können dies vermeiden.
Doch nicht immer ist der Hausbesitzer gesetzlich zur Anbringung eines solchen Schutzes verpflichtet. Die Vorschrift besagt, dass Schneefanggitter immer dann gefordert sind, wenn aufgrund der Konstruktion des Daches Schneelawinen auf allgemein zugängliche Wege oder über Hauseingängen abgehen können. Auch der Straßenverkehr darf nicht gefährdet werden.
In schneereichen Regionen müssen generell entsprechende Vorkehrungen getroffen werden und sind zum anderen für Steildächer mit einer Dachneigung von 45 Grad verpflichtend. Darüber hinaus liegt es im Ermessen der Bauaufsichtsbehörde, für jedes Gebäude das Anbringen von Gittern zum Schutz gegen Schneelawinen oder herabfallendes Eis zu fordern. Wenn die Behörde dies nicht verlangt, bleibt es Sache des Bauherrn, sich und andere entsprechend zu schützen. Zu beachten ist, dass bei Unfällen möglicherweise Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können unabhängig von behördlichen Vorschriften.
Und: Liegt der Schnee auf öffentlich zugänglichen Wegen, ist der Hauseigentümer für dessen Beseitigung verantwortlich.
Artikel vom 21.12.2000Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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