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Dem Fiskus kein zinsloses Darlehen geben!
Freibetrag auf der Steuerkarte
München · Wer ärgert sich nicht, wenn das Finanzamt 3 Monate und mitunter länger zur Bearbeitung der Steuererklärung benötigt und das längst eingeplante Geld noch immer nicht auf dem Konto ist.
Der Tipp vom NVL Neuer Verband der Lohnsteuerhilfevereine e. V. in Berlin ist, sich schon im Vorfeld Freibeträge auf der Steuerkarte eintragen zu lassen. Der Vorteil besteht darin, dass die monatliche Steuerlast geringer ist und man dem Fiskus so kein zinsloses Darlehen gewährt.
Freibeträge können für Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen eingetragen werden. Zu beachten ist, dass die jeweiligen Pauschalen (Werbungskosten = 2.000 DM, Sonderausgaben 108,- /alleinstehend) überschritten werden und die Aufwendungen insgesamt über 1.200 DM liegen müssen.
Wer z. B. täglich mit dem Privat-Pkw eine Entfernung von 20 km an 230 Arbeitstagen zurücklegt, kann Werbungskosten in Höhe von 3.220 DM geltend machen. Auf der Steuerkarte wären dann 1.220 DM als Freibetrag einzutragen. Sollte die von der Regierung vorgesehe Einführung einer Entfernungpauschale von 0,80 DM beschlossen werden, kann bereits bei einer Entfernung von 18 km ein Eintrag erfolgen.
Tipp: Der NVL weist darauf hin, dass sich eingetragene Steuerfreibeträge auch auf die Höhe von Krankengeld auswirkt. Verantwortlich für den Inhalt: Marlies Spargen, Medienreferentin.
Artikel vom 28.12.2000Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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