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Reinheitsgebot feiert Geburtstag
München Ost · Tag des Bieres
München Ost · Riesenandrang herrschte am Geburtstag des Bayerischen Reinheitsgebotes von 1516. Schließlich wurde der Traum eines jede Biergenießers Realität: Ein Brunnen aus dem Freibier sprudelt!
Herbert Frankenhauser, Präsident des Deutschen Instituts für Reines Bier und Bundestagsabgeordneter des Münchner Ostens: »Das Reinheitsgebot ist die älteste gültige lebensmittelrechtliche Vorschrift der Welt. Es legt fest, dass Bier ausschließlich aus Wasser, Malz, Hopfen und Hefe gebraut werden darf. Die bayerischen Herzöge Wilhelm IV. und Ludwig X. erließen es im Jahr 1516, um die Biertrinker vor schädlichen Beimischungen zu schützen. Bis heute stellt das Reinheitsgebot sicher, dass unser bayerisches Bier keine chemischen Zusätze oder minderwertige Malzersatzstoffe enthält.
Auch die Europäische Union würdigt die Einzigartigkeit unserer bayerischen Biere. sie erhob den Begriff ›Bayerisches Bier‹ zur geschützten geographischen Angabe. Das bedeutet: Nur Bier, das nach dem Reinheitsgebot in Bayern gebraut wurde, darf als bayerisches Bier bezeichnet werden.«
Artikel vom 02.05.2007Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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