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Neue Wege bei der Sanierung des Altenheimes an der Rümannstraße
Sanierung mit Feingefühl
Schwabing · Die MÜNCHENSTIFT saniert in einem Zehn-Jahres-Programm ihre Häuser grundlegend und baut sie um. Sie sollen moderner, wohnlicher und den heutigen Anforderungen entsprechend gestaltet werden.
Die baulichen Veränderungen sind auch Ausdruck eines neuen Verständnisses vom Leben in einer Senioreneinrichtung, das die Münchenstift zum Wohle der Bewohner umsetzen will.
Um die Belästigungen und Beeinträchtigungen für die Bewohner und Mitarbeiter so gering wie möglich zu halten, ziehen sie im Haus an der Rümannstraße für die Zeit des Umbaus in einen komfortablen Pavillon um, der im Garten errichtet worden ist. Der Pavillon ist ein Fertigbau. Er entspricht jedoch in allen übrigen Teilen der traditionellen Bauweise sowie den gesetzlichen und bauphysikalischen Forderungen an den Wohnungsbau, zumal unter den Gesichtspunkten des Wärme- und Schallschutzes.
Die Geschäftsführung der MÜNCHENSTIFT hat großen Wert auf optimale Bedingungen für Bewohner und Mitarbeiter gelegt. Funktionalität als Grundlage für eine optimale Versorgung war eine wichtige Forderung. Ganz wichtig war auch im besonderen Maße, schon im Pavillon die wohnlichen Qualitäten zu steigern. So findet man hier z. B. die neuen Farbkonzepte. Diese bieten im Zusammenklang mit den zentralen Aufenthaltsbereichen eine gänzlich neue Wohnatmosphäre.
Einen besonderen Reiz haben die Bewohnerzimmer mit ihren, auch »Französischen Balkone« genannten, Fenstertüren, die selbst aus dem Bett heraus einen freien Blick in den schönen Park gestatten. Für die Zeit der Modernisierung gehört der Pavillon direkt zum gesamten Gebäudekomplex dazu. Für die Bewohner des Hirmerhauses wird der Aufenthalt ca. sechs Wochen betragen. Die Umzüge erfolgen geschossweise. Die Arbeiten im Hirmerhaus von Januar bis etwa August 2001 davon. Die Bewohner des Altbaus West und Ost werden jeweils etwa für ein halbes Jahr umziehen. Die Sanierungsmaßnahmen werden hier in etwa von August 2001 bis August 2002 stattfinden. Die Bewohner des Atriumbereiches sind von den Umzugsmaßnahmen nicht betroffen. N. F.
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