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Lizenzgebiet »Hauptbahnhof« startet im April
Münchner Zentrum · Parkausweise jetzt beantragen
Münchner Zentrum · Das Parkraummanagementgebiet »Hauptbahnhof« startet Anfang April. Dafür sollten die Anwohner jetzt schon die nötigen Parkausweise beim KVR beantragen. Der neue Parkbereich grenzt im Süden an das bereits seit Februar bestehende Parklizenzgebiet »Innenstadtklinikum«. Die westliche Grenze bilden jeweils die Ostseiten der Paul-Heyse-Straße sowie die Seidlstraße.
Im Norden begrenzen sowohl die Südseite der Marsstraße als auch die Elisenstraße das Gebiet. Die Außenseite des Altstadtrings zwischen Justizpalast und Landwehrstraße grenzt das Hauptbahnhofgebiet zum eigentlichen Stadtkern ab. Innerhalb des neuen Gebietsumgriffs »Hauptbahnhof« dürfen Bewohnerinnen und Bewohner mit Parkausweis im bewirtschafteten Zeitraum zwischen werktags 9 und 23 Uhr auf öffentlichen Kurzzeitparkplätzen zeitlich unbegrenzt und ohne Lösen eines Parkscheins Dauerparken.
Ausgenommen von dieser Regelung sind sämtliche Haltverbotszonen alle Stellplätze in der Arnulfstraße sowie im Bereich des Bahnhofplatzes, die wegen ihrer Nähe zum eigentlichen Hauptbahnhof ausschließlich schnellen Erledigungen vorbehalten bleiben (maximale Parkdauer eine Stunde).
Besucherinnen und Besucher können gegen Entrichtung einer Parkgebühr bis jeweils 18 Uhr ebenfalls weiterhin alle Straßenrandstellplätze zum Kurzzeitparken in Anspruch nehmen (maximale Parkdauer zwei Stunden), danach entfällt unter Beibehaltung der Gebührenpflicht die Parkzeitbeschränkung.
Die Bewohnerinnen und Bewohner mit Hauptwohnsitz innerhalb des Hauptbahnhofgebietes können ab sofort formlos mit einem einfachen Brief für jährlich 30 Euro ihren Parkausweis bei der Landeshauptstadt München, Kreisverwaltungsreferat, Hauptabteilung III – Verkehrsüberwachung, 80466 München, beantragen. Dem Antrag ist eine Kopie des Kfz-Scheins beizulegen. Die Antragstellung kann jedoch auch mittels Telefax unter 23 33 97 37 erfolgen.
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