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Sozialverband VdK fordert Änderung der Bayerischen Bauordnung
München · Wohnen ohne Hindernisse
München · Der Sozialverband VdK Bayern fordert die Bayerische Staatsregierung auf, barrierefreies Bauen und Wohnen stärker zu fördern als bisher. »Angesichts der steigenden Zahl älterer und mobilitätseingeschränkter Menschen wird die Barrierefreiheit für jeden zehnten Bürger zwingend erforderlich, für etwa 30 bis 40 Prozent der Bevölkerung notwendig und für 100 Prozent einfach komfortabel«,
erklärte VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher auf einer Pressekonferenz anlässlich der für Herbst in Augsburg geplanten neuen Fachmesse b_free, die sich dem barrierefreien Bauen und Wohnen widmen wird.
Das Bayerische Behindertengleichstellungsgesetz verlangt Barrierefreiheit im öffentlichen Bereich, aber auch in vielen privaten Gebäuden. So müssten zum Beispiel alle öffentlich zugänglichen Einrichtungen und Anlagen barrierefrei erreicht und genutzt werden können. Knackpunkt, so die VdK-Vorsitzende, seien jedoch die im Gesetz formulierten Finanzierungsvorbehalte. So werde zum Beispiel die Umrüstung zur Barrierefreiheit im öffentlichen Personennahverkehr unter die Maßgabe des »wirtschaftlich Möglichen« gestellt.
Im Gesetz werde auch ständig auf die Bayerische Bauordnung verwiesen, wo es in Artikel 48, der das barrierefreie Bauen regelt, heißt: »Diese Anforderungen gelten nicht, wenn diese nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erfüllt werden können.« Mascher wörtlich: »Angesichts dieser Vielzahl von Ausnahmetatbeständen und Vorbehalten zweifeln wir doch stark daran, ob die Gleichstellungsgesetze in Bund und Ländern ihr selbst gestecktes Ziel der umfassenden Barrierefreiheit jemals erreichen können.
Soll-Bestimmungen, Einschränkungen, Vorbehalte und Ausnahmen machen aus dem Gesetz einen Papiertiger.« Der Sozialverband VdK fordert daher den Freistaat auf, die Bauordnung entsprechend umzuformulieren. Wer A sagt, müsse auch B sagen. Das Behindertengleichstellungsgesetz könne die erwünschte Barrierefreiheit nicht erzielen, wenn die entsprechenden Verordnungen, wie die Bauordnung, nicht parallel dazu geändert werden.
Mascher berichtete, dass der VdK Bayern die ideelle Trägerschaft der neuen Messe b_free übernommen habe, die erstmalig in diesem Jahr vom 24. bis 27. September im Messezentrum Augsburg stattfindet. Dort werden rund 70 Unternehmen und Organisationen umfassende Informationen und innovative Konzepte und Lösungen rund um das Thema »Barrierefreiheit« präsentieren.
Artikel vom 02.07.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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