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Straßenrand an der Harthauser Straße ist kein Parkplatz
Harlaching · Parksündern Einhalt gebieten
Erst gab es im Einzugsbereich von Harthauser- und Holzkirchner Straße gar keine Parkverbotsmarkierung und die Autolenker tappten mehrfach in die Falle - jetzt hat die Stadt per Findlingen und Holzstange gleich doppelt nachgerüstet. Foto: HH
Harlaching · Für diesen Strafzettel haben Isolde und Josef Drum gar kein Verständnis: am Fronleichnamstag hatten sie ihren Wagen wie viele andere Besucher der Ausflugsmeile am Isarhochufer auch am rechten Rand der Harthauser Straße kurz vor der Kurve in die Holzkirchner Straße abgestellt – guten Gewissens, wie das Paar glaubhaft versichert.
Doch nach der Rückkehr vom Spaziergang in der städtischen Grünoase folgte prompt die böse Überraschung: am eigenen Wagen fanden die Harlachinger Bürger ein gebührenpflichtiges Verwarnungsbillet über 25 Euro vor – nebst des Hinweises vom städtischen Aussteller Gartenbaureferat, verbotswidrig in einer Grünanlage geparkt zu haben. Wie viele andere Verkehrsteilnehmer hatten die Drums jedoch lediglich auf einem unbefestigten Erdstreifen neben der Fahrbahn geparkt – eine weiße Begrenzungslinie zur Grenzmarkierung oder gar eine Parkverbotsbeschilderung suchten die beiden vor Ort dagegen vergeblich. Der Stadt wirft das Ehepaar deshalb »Abzocke« vor – und geht sogar noch weiter. Als vor Ort Kundige weisen sie darauf hin, entlang des angesprochenen Trassenabschnittes habe früher ein Holzbalken das Parken eingegrenzt, der inzwischen entfernt worden sei. Das Ehepaar Drum unterstellt deshalb der Stadt die Absicht, dies nur getan zu haben, um vor Ort »reihenweise abkassieren zu können«. Bezahlt habe man, so Isolde Drum gegenüber unserer Zeitung, da man annehme, »gegen die Mühlen der Bürokratie ohnehin keine Chance« zu haben. »Uns als Rentnern tun die 25 Euro durchaus weh«, so Isolde Drum weiter – aber was solle man machen? Ärgerlich sei aber auch, dass ein entsprechendes Beschwerdeschreiben vom 28. Mai an die Stadt bisher noch nicht beantwortet wurde.
Reaktion der Kommune: Bei konkreter Nachfrage bei den zuständigen Stellen der Stadt bekommt man vor allem allerlei rechtliches, weniger menschelndes zu hören. »Der Grünbereich der Holzkirchner Straße bis unmittelbar an die Fahrbahnkante gehört zum Geltungsbereich der Grünanlagensatzung« und habe »den Status eines Landschaftsschutzgebietes« – dies alles wird uns unkundigen Bürgern von Baureferatssprecherin Dagmar Lezuo verkündet. Immer wieder werde dort von Fahrzeugen »mit zwei oder vier Rädern geparkt« und »zudem der Wurzelbereich der angrenzenden Bäume beschädigt« – was »auf Dauer zu vorzeitigem Absterben der Bäume oder zu Verkehrssicherheitsproblemen führen« könne. Die Stadt will deshalb – auch »aufgrund der aktuellen Anregung aus der Bürgerschaft« – laut Lezuo »für eine dauerhafte Abgrenzung des hauptsächlich betroffenen Bereichs mit einem Holzgeländer sorgen«. Doch bereits aktuell wurde vonseiten der Stadt reagiert: die derzeit dort platzierten Stein-Findlinge jedoch stellen laut Baureferat nur »eine Übergangslösung« dar – um laut Referatsdiktion »klar zu machen, dass hier nicht geparkt werden kann«.
H. Hettich
Artikel vom 24.07.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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