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Sieben einstige Baudenkmäler sind nun einfach schnöde Häuser
Perlach/Ramersdorf · Nicht mehr geschützt
»Alter Wirt« Ramersdorf seit 1504 prangt auf dem Schild über dem Eingang. Jetzt soll das Gebäude aus der Liste der Baudenkmäler gestrichen werden. Foto: Sto
Perlach/Ramersdorf · Sieben von 28 Baudenkmälern im Dorfkern von Perlach will das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege aus seiner Liste entfernen.
Das hat eine kürzlich durchgeführte Überprüfung der Denkmalliste ergeben. In Ramersdorf fiel der Alte Wirt der Streichung zum Opfer. Dagegen legt der Bezirksausschuss (BA) Ramersdorf-Perlach Protest ein und will im Rahmen einer Ortsbegehung in Perlach die Kriterien für die Streichung der betroffenen Gebäude von einem Denkmalschützer erläutert haben. Der ehemalige Perlacher Dorfkern erstreckt sich entlang des Hachinger Bachs.
»Während im Anger am Pfanzeltplatz und in den nach Norden und Süden anschließenden Straßenzügen mit seiner umgebenden Bebauung ein Ortsbild im Sinne eines historischen Ortskerns deutlich wird«, heißt es in der Begründung des Landesamtes für Denkmalpflege »ist der südliche Teil durch die Neubauten mit Reihen- und Mehrfamilienwohnhäusern verdichtet und unkenntlich«. Reste von Altbebauungen, also ehemalige Bauernhöfe seien erst wieder weiter südlich zu erkennen. Der ehemalige dörfliche Zusammenhang dieses südlichen Teils mit dem Anger am Pfanzeltplatz sei nicht nachzuvollziehen, und somit die Häuser Sebastian-Bauer-Straße 6,8,12,13,18, und 24 von der Denkmalliste zu streichen. Ebenso wenig möchte die Behörde das Anwesen Pfanzeltplatz 4 weiterhin als Baudenkmal in ihrer Liste führen. Drei weitere Baudenkmäler müssten noch durch Begehung überprüft werden. Das möchte der BA generell noch einmal bei allen zur Debatte stehenden Gebäuden in Perlach und fordert im Herbst einen Ortstermin mit einem Denkmalschützer. »Zum Teil sind die Gebäude auch nur aus einem ungünstigen Winkel fotografiert worden« moniert BA-Vorsitzende Marina Achhammer (SPD). Völlig unverständlich ist dem Gremium die Streichung des Gasthofs »Alter Wirt« in Ramersdorf aus der Liste der Baudenkmäler. In Bayern ist das Wirtshaus neben der Kirche seit jeher ein bestimmendes Element im Ortskern. Der Alte Wirt mit seiner über 500 Jahre alten Tradition habe schon zu Zeiten der ersten Wallfahrten als Raststätte für die Pilger gedient. Die Begründung, das Gebäude sei zu modern renoviert worden, lässt der BA nicht gelten, denn »wo waren da die Denkmalschützer?« »Im Regelfall erfolgt eine Betreuung durch das Landesamt für Denkmalpflege«, erklärt Landeskonservator Volkmar Bernd.
Es komme aber vor, dass Vereinbarungen mit dem Amt hinsichtlich Erhaltung und Reparatur des historischen Baubestands und der Ausstattung von Baudenkmälern nicht eingehalten werden, erklärt Bernd, und will damit aber ausdrücklich keine Parallele zum Alten Wirt in Ramersdorf ableiten. Der Fall befinde sich ebenso noch in der Diskussion wie das Ensemble in Perlach, dessen südlicher Teil auf seine Denkmalqualitäten hin noch einmal überprüft würde. Das heutige Denkmalschutzgesetz datiere aus dem Jahr 1973 und sei in den 80er Jahren in Kraft gesetzt worden. Inzwischen seien bayernweit 950.000 Ensembles und 120.000 Einzeldenkmäler benannt worden, über die das Landesamt für Denkmalschutz zu entscheiden hatte. »Eine immense Arbeit, bei der Jahrzehnte ins Land gingen«, so Bernd. Die derzeit durchgeführte Aktualisierung der Liste für München konnte fast abgeschlossen werden.
Denkmalschutz ist in erster Linie Sache der Länder. Sie erstellen Rechtsvorschriften, Auflagen und Genehmigungen, und gewähren für das kulturelle Erbe den Eigentümern Finanzhilfen durch Förderprogramme und Steuergesetze.
Inge Stocker
Artikel vom 27.08.2008Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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