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Feste Regeln für Wintergärten
Unterhaching · Gegen Wildwuchs
Unterhaching · Was eigentlich macht einen Wintergarten zu einem Wintergarten? Vielleicht der Grad der Verglasung? Oder eher die Art der Nutzung? Und ab wann spricht man von einem Anbau? Vor Fragen wie diesen sah sich unlängst der Bauausschuss im Unterhachinger Rathaus gestellt.
Im konkreten Fall geht es um ein Eigenheim in der Habichtstraße. Gelegen in der Reihenhaussiedlung im Fasanenpark, die durch eine einheitliche Bebauung mit Reihen- und Kettenhäusern sowie Bungalows geprägt ist. Mit den Jahren änderten sich hier die Wohnbedürfnisse. Bebauungspläne Anfang der 90er Jahre ermöglichten den Grundstückseigentümern darauf die Erweiterung ihrer Immobilien durch Wintergärten. »Zur Gestaltung wurde festgesetzt, dass die Bauausführung als Pfosten-Riegel-Konstruktion in Metall oder Holz mit weißem Anstrich und klarer Verglasung ausgeführt werden muss«, erläutert Bauamtsleiter Stefan Lauszat.
Während sich die Grundstückseigner in der Mehrzahl an die Gegebenheiten im Bebauungsplan hielten, sorgte die Überprüfung des Anwesens in der Habichtstraße für Ärger bei der Interessengemeinschaft der Eigenheimbesitzer. »Es stellte sich heraus, dass die Bauausführung zwar eine Pfosten-Riegel-Konstruktion aufwies, die aber danach verkleidet wurde, so dass von der ursprünglichen Konstruktion gar nichts mehr sichtbar ist«, erklärt Lauszat. Auch wurde das Dach nicht aus Glas hergestellt, sondern mittels Dachpappe verkleidet.
»So eine dunkle Pappe ist für den Nachbarn wahrlich kein Blickfang. Ein Kupferdach beispielsweise würde blenden. Der Plan war deshalb, wirklich schlichte Glasanbauten zu machen – analog der landläufigen Definition von Wintergärten«, betont auch Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD). Klare Verhältnisse mussten aus Sicht der Verwaltung her. Der Fall ging ans Landratsamt München als zuständige Bauaufsichtsbehörde und für eine weitere Überprüfung an die Regierung von Oberbayern. Aus der Stellungnahme der Regierung geht nun hervor, dass der Begriff »Wintergarten« weder in der Bayerischen Bauordnung noch im Baugesetzbuch definiert ist. Allgemeingültig sei lediglich, dass die Verwendung des Begriffes Wintergarten nur dann gerechtfertigt ist, wenn das Bauwerk zumindest teilweise mit transparenten Baustoffen ausgeführt sei. Dass das Dach zwingend transparent ausgebildet sein müsse, so die Behörde, sei dem Begriff dagegen nicht wesensimmanent.
Ob ein Wintergarten den Vorschriften entspräche, sei allein den Festsetzungen der Bebauungspläne zu entnehmen. Harald Nottmeyer (SPD): »Wir müssen uns konkret entscheiden: Wollen wir eine solche Siedlung erhalten oder wollen wir dort eine Art Datschen-Kultur, in der jeder modulartig etwas an sein Gebäude hinzubauen kann?« Bürgermeister Wolfgang Panzer betont: »Der ursprüngliche Planungswille waren Wintergärten aus Glas. Wenn wir jetzt darüber hinweg sehen, ist der Charakter der Siedlung gefährdet«.
Folgerichtig und einstimmig entschied der Bau- und Umweltausschuss, die Festsetzungen der Bebauungspläne für die Siedlung genauer zu definieren – damit solch ein Anbau nicht noch einmal entstehen beziehungsweise rechtlich vermieden werden könne.
Kohnke
Artikel vom 21.01.2009Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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