Neue Aus- und Einfahrt für Einzelhandelsgeschäft

Unterhaching · Schranke hoch für 2. Einfahrt

Unterhaching · Wer bei Aldi in der Biberger Straße einkaufen möchte, erreicht den Parkplatz der Filiale bequem über den Kreisverkehr und dann die Zufahrt An der Hachinger Haid. Es gibt aber noch eine zweite Zufahrt direkt an der Biberger Straße: Die ist für den Zulieferverkehr reserviert und deshalb mit einer Schranke gesichert. Bislang. Jetzt aber verspricht sich der Markt durch die Öffnung der Schranke ein Plus an Kundenfreundlichkeit.

Das ist sein gutes Recht, sorgte aber für jede Menge Zündstoff auf der jüngsten Sitzung des Gemeinderates. Ein Vertrag, vor Jahren zwischen Gemeinde, dem staatlichen Bauamt Freising und dem Discounter geschlossen, besiegelt die rechtlichen Fakten. »Damals befand sich Aldi noch im Außenbereich der Gemeinde, und das zuständige Bauamt Freising ließ die Ein- und Ausfahrt über die Biberger Straße zu – nur für den Lieferverkehr. Die Öffnung der Zufahrt war kein Thema«, erläuterte dazu Bauamtsleiter Stefan Lauszat. Das änderte sich jedoch mit der Ansiedlung des Lidl-Marktes in unmittelbarer Nachbarschaft, das Bauamt stimmte einer Zulassung für den Kundenverkehr jetzt zu. »Man kann die Zufahrt heute nicht mehr verhindern, weil es sie jetzt so gibt«, betonte Bürgermeister Wolfgang Panzer (SPD) schlicht. Dies sei Bundesrecht, so sei die Rechtslage, da könne selbst das Landratsamt nichts mehr ändern. »Es kann doch nicht sein, dass wir einen Vertrag abschließen, ohne vorher alles geklärt zu haben«, meinte dazu Dieter Senninger (SPD) zornig. Wie etwa die wichtigen Einwände der Polizeiinspektion, die ein erhöhtes Unfallrisiko sieht, falls die Zufahrt von und in die Biberger Straße möglich würde. Im Gegenzug dazu sei die Straße An der Haid verkehrsberuhigt und keine Durchgangsstraße und deshalb die sichere Option. »Immerhin hat Aldi eine privilegierte Lage durch den Kreisverkehr, eine der besten Einfahrten für einen solchen Markt in ganz Unterhaching«, betonte Senninger. »Es ist nun mal so, dass laut Gemeindeverordnung vor der normalen, öffentlichen Beteiligung Verträge geschlossen sein müssen«, verteidigte Stefan Lauszat erneut das Procedere. »Dann stimmt etwas mit diesem System nicht«, erwiderte Dieter Senninger und bekam Flankenschutz von Bürgermeister Panzer: »Das sehe ich auch so, aber ich muss rechtlich korrekt vorgehen. Das Ziel, die Einfahrt zu verhindern, erreichen wir nicht«.

Wenn man jedoch Einschränkungen vornehme, und eine Verkehrsinsel baue, könnte niemand mehr aus nördlicher Richtung kommend links auf das Aldi-Gelände fahren. Damit wäre einer der Hauptkritikpunkte der Polizei entschärft. Gertraud Schubert (Grüne) pflichtete Senningers Ansicht bei: »Ich blase da ins gleiche Horn. Mich empört das Tamtam mit der Bürgerbeteiligung, wenn man eh’ nichts mehr machen kann«. Schließlich und endlich folgte die Abstimmung über die Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans: Nach heftiger Diskussion über die möglichen Auswirkungen entschieden sich 20 der Gemeinderäte für die Öffnung der Zufahrt, zehn dagegen. Bei diesem Schachzug bleibt zumindest die Option offen, Einfluss auf die beschlossene Zufahrtsregelung zu nehmen.

K.Kohnke

Artikel vom 01.04.2009
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