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Deisenhofen · Baurecht erteilt
Deisenhofen · Die Errichtung eines Kunstrasenplatzes beschäftigt den FC Deisenhofen bereits seit einigen Jahren. Der Platz würde es den Spielern, darunter zahlreiche Kinder und Jugendliche, ermöglichen auch bei ungünstiger Witterung zu trainieren.
Im Rahmen des Konzepts für das so genannte Sportdreieck am Rand des Oberhachinger Gewerbegebiets wurde der Kunstrasenplatz in den Planungen berücksichtigt. Aufgrund der finanziellen Lage der Gemeinde, die mit dem diesjährigen Haushalt sparsam umgehen muss, waren bereits zur Haushaltsdebatte die Kosten für den Platz Thema und blieben bei den Räten umstritten. Nun diskutierten die Mitglieder des Bau- und Werkausschusses in ihrer letzten Sitzung, ob dem FC Deisenhofen grundsätzlich Baurecht für den Kunstrasenplatz gewährt werden soll. Wie Bürgermeister Stefan Schelle dem Gremium darlegte, bedeutet die Erteilung des Baurechts nicht zwangsläufig die Errichtung des Platzes. Erst der Gemeinderat entscheidet, ob die im Haushalt dargestellten 500.000 Euro Unterstützung eingesetzt werden. Jedoch macht es nach seinen Worten erst die Schaffung des Baurechts dem Verein möglich eine Kostenschätzung vorzunehmen und die Finanzierung zu planen. Dem hielt Monika Straub (Grüne) entgegen, dass es »keinen Sinn machen würde, Baurecht zu erteilen, wenn der finanzielle Spielraum der Gemeinde im Augenblick so eingeschränkt ist«. Dazu meinte Schelle, dass es auch möglich sei, dass der FC Deisenhofen das Projekt allein stemmen will. »Wenn dann kein Baurecht vorliegt, kann nichts geschehen«, betonte er. Josef Ertl (CSU) warnte, dass »das Sportdreieck kein Luftschloss bleiben soll, sondern nun im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten entwickelt werden muss«. Alfred Fischer (Freie Bürger) befürwortete zwar den Kunstrasenplatz, erklärte jedoch den ausgesuchten Standort für ungünstig, da dieser andere Projekte im Sportdreieck behindern würde. Schließlich wurde die Schaffung des Baurechts knapp mit 5 zu 4 Gegenstimmen befürwortet.
hol
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