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Erteilung von Parkausweisen
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München · Die anhaltende Ausweisung neuer Bewohnerparkgebiete war für das Kreisverwaltungsreferat Anlass, das bisherige Verfahren zur Erteilung von Parkausweisen für die Bewohner effektiver, aber auch für die Zukunft bürgerfreundlicher zu gestalten. Ab sofort gilt einheitlich für alle persönlichen beziehungsweise schriftlichen Anträge zu erstmals oder auch wiederholt gewünschten Parkausweisen für Bewohner, dass bei diesen in der Dienststelle des Kreisverwaltungsreferates in der Implerstraße 9 nur noch das Erfüllen der Voraussetzungen geprüft und im positiven Fall eine Antragsbestätigung mit Zahlungsaufforderung ausgehändigt oder verschickt wird.
Nach ordnungsgemäßem Eingang der Zahlung wird der gewünschte Parkausweis dann umgehend gedruckt und verschickt. Um eine Verwarnung zu vermeiden, empfiehlt das Kreisverwaltungsreferat, wie bisher, den Parkausweis möglichst frühzeitig zu beantragen, d. h. zum Beispiel bereits zirka drei Wochen vor Ablauf eines noch gültigen Ausweises.
Für Rückfragen steht auch das Service-Telefon der städtischen Verkehrsüberwachung unter der Nummer 2 33-3 97 99 zur Verfügung.
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