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Einsicht in Bebauungsplan
Unterschleißheim · Was plant die Stadt?
Unterschleißheim · Der Grundstücks- und Bauausschuss hat in seiner Sitzung am 23. Juni die im Rahmen der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen beschlußmäßig behandelt. Der gemäß Beschluss überarbeitete Bebauungsplan Nr. 29 c, »Sondergebiet Einzelhandel und Gewerbegebiet an der Landshuter-/Morsestraße« (Teiländerung der Bebauungspläne Nr. 29 und 25a) in der Fassung vom 10. August, liegt einschließlich Begründung und Umweltbericht zur Einsichtnahme vom 28. August bis 30. September gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch im Rathaus, Geschäftsbereich Planen-Bauen-Umwelt im dritten Stock, am Rathausplatz 1 während der allgemeinen Öffnungszeiten aus.
Während dieser Zeit können Stellungnahmen zur dargelegten Planung schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die Stadt weist darauf hin, dass ein Antrag gem. Paragraph 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (Normenkontrolle) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Ein Mitarbeiter des Bauamts wird für Auskünfte und Erläuterungen zur Verfügung stehen.
Wird während der Auslegungsfrist eine Erörterung über allgemeine Ziele und Zwecke der Planung beantragt, wird ein Erörterungstermin angesetzt und öffentlich bekanntgegeben. Umweltrelevante Informationen zum Bebauungsplan liegen in Form des Umweltberichts aus. Wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen aus dem Verfahren liegen nicht vor.
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