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Gemeinde Vaterstetten will mehr Jugendschutz
Vaterstetten · Alkohol: Frei ab 12?
Vaterstetten · Die Verurteilung eines Gastwirtes nach einem tödlichen Wetttrinken sowie der dramatische Anstieg beim »Komatrinken« machen nach Meinung der Gemeinde Vaterstetten eine intensive Auseinandersetzung mit diesem Thema dringend notwendig. Laut dem Suchtbericht 2009 wurden im letzten Jahr bundesweit 23.000 Kinder und Jugendliche mit einer Alkoholvergiftung in die Krankenhäuser eingeliefert, in Bayern zirka 4.500 Kinder und Jugendliche.
Mehr als 20 Prozent der Minderjährigen waren mindestens einmal im Monat betrunken. Mehrere aktuelle Fälle im Landkreis Ebersberg zeigten, dass das Komasaufen direkt vor der Haustür auf Kinderspielplätzen, zu Hause, auf Partys geschehe. Oft kämen dann die schnellen Forderungen, mehr Jugendschutz-Kontrollen durchzuführen und härtere Strafen auszusprechen. Der Sicherheitsbeirat der Gemeinde und die Gemeindejugendpflege haben sich zum Ziel gesetzt, den Jugendschutz in Zukunft noch stärker zu beachten und zu kontrollieren. Es soll aber nicht beim »beachten« bleiben. »Null Toleranz bei Alkohol für Minderjährige!«, lautet die Forderung. »Wer Minderjährigen Alkohol verkauft, anbietet oder verführt macht sich strafbar, dass muss jedem klar sein«, betont Jugendpfleger Jörg Cordruwisch.
Soziale Verantwortung
Rauchen und Saufen: Frei ab 12 – das sei schon fast Realität. Dabei sage das Jugendschutzgesetz etwas anderes. »Klar, Gesetze sind geduldig. Jeder Erwachsene kann selber entscheiden, ob er zu schnell fährt oder wie viel Alkohol er trinkt. Er ist ja alt genug, um die Verantwortung dafür zu übernehmen«, sagt Cordruwisch. »Aber Kinder können und sollen diese Eigenverantwortung nicht tragen. Sie sind noch zu jung dafür!« Das Jugendschutzgesetz richte sich daher hauptsächlich an die Erziehungsbeauftragten und fordere sie zum Schutz der Minderjährigen vor gefährdenden Einflüssen auf. Gesetzliche Kontrolle sei das eine. Viel wichtiger sei jedoch die soziale Kontrolle. Jugendlichen unter 16 Jahren, die nicht in Begleitung eines Personensorgeberechtigten sind, dürfe der Kauf und Konsum von Alkohol nicht gestattet werden.
Gesundheitsschädigend
Branntweinhaltige Getränke wie Schnäpse, Liköre und fast alle Alcopops sind erst ab 18 Jahren erlaubt. Wer jünger ist, darf diese Getränke erst gar nicht bekommen bzw. konsumieren. Und das aus gutem Grund: Branntwein richtet bei Kindern und Jugendlichen massive Schäden an und führt schnell zu Abhängigkeit.
Was man tun kann
Jörg Cordruwisch empfiehlt: Wer seinen minderjährigen Sprössling beim Rauchen oder Schnapstrinken erwischt, sollte nicht diskutieren, sondern klare Verbote aussprechen. Auch bei fremden Kindern sollte man sich einmischen, beispielsweise an der Kasse im Supermarkt. »Der Verkauf an Minderjährige ist verboten. Machen Sie Ärger! Drohen Sie notfalls mit einer Meldung an das Jugendamt oder einer Anzeige bei der Polizei.« Wer was sehen will, der muss auch hinschauen, lautet das Motto. Der Jugendpfleger rät außerdem, das Thema bei Kollegen oder Freunden anzusprechen und sie zu sensibilisieren. Mit Kindern und Jugendlichen sollte offen diskutiert und über die Gefahren hingewiesen werden. Und schließlich: »Seien Sie ein gutes Vorbild! Das wirkt meist mehr als alle Worte.«
Artikel vom 02.09.2009Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
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