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Zur Einsicht ab 17. September: »Nr. 34 Waldstraße Süd«
Poing · Bebauungsplan liegt aus
Poing · Der Bebauungsplan »Nr. 34 Waldstraße Süd« liegt vom 17. September bis zum 21. Oktober im Bauamt der Gemeinde Poing, Rathausstraße 4, aus. Das Plangebiet des Bebauungsplanes befindet sich am südlichen Ortsrand der Gemeinde Poing. Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 34 mit Begründung wird während der Amtszeiten Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch von 14 Uhr bis 16 Uhr und Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Gemeinde Poing www.poing.de zum Herunterladen zur Verfügung. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Poing abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
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