Bebauungsplan Nr. 51 für die neue Ortsmitte

Poing · Öffentliche Auslegung

Poing · In der September-Sitzung hat der Gemeinderat Poing beschlossen, den Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 17. September gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Das Plangebiet der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 für den Teilbereich »Nördlich der Bahnlinie« wird im Norden von der Gruber Straße, im Westen vom rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 27.2 (Lidl-Markt) und im Süden von der Bahnlinie München-Simbach/Inn begrenzt.

Der Entwurf der zweiten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 51 mit Begründung und Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen werden vom 29. Oktober bis zum 2. Dezember im Bauamt der Gemeinde Poing, Rathausstraße 4, Erdgeschoss rechts, während der Amtszeiten Montag bis Freitag, 8 bis 12.30 Uhr, Montag bis Mittwoch, 14 bis 16 Uhr und Donnerstag, 14 bis 18 Uhr zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Während dieser Auslegung können Stellungnahmen zum Planentwurf der Gemeinde Poing abgegeben werden.

Die Unterlagen stehen während der Auslegungsfrist auf der Homepage der Gemeinde www.poing.de zum Herunterladen zur Verfügung.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf bei der Gemeinde Poing abgegeben werden.

Artikel vom 21.10.2009
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