KFZ-Markt / Autos Jobs / Stellenmarkt Rendezvous / Partner Fundgrube / Sonstiges Immobilien Mietangebote Mietgesuche Anzeige inserieren
Wochenblatt
SamstagsBlatt Münchener
Nord-Rundschau Bogenhausener
Anzeiger Landkreis-
Anzeiger Haidhausener
Anzeiger Moosacher
Anzeiger Schwabinger
Seiten Münchner
Zentrum Südost-
Kurier Harlachinger
Rundschau Kurier
Ebersberg Sempt-Kurier
Erding Mein
Ottobrunn Ober-
schleissheimer TSV 1860
München 12job
Magazin
Gewinnspiele Bayern · Brauchtumskalender zu gewinnen
Wir verlosen 3 Kalender
Bei der langen Nacht stehen alle Museen offen
Wir verlosen 20 x 2 Eintrittskarten für die Lange Nacht der Museen.
Weitere Gewinnspiele
Leser fragen, Experten raten...
Wer zahlt bei Fahrzeugschäden durch Silvesterfeuerwerk?
ADAC-Versicherungsexperte Hans Kliefoth.
Hilde Mayr, Garching, fragt: In der Silvesternacht haben Raketen oder Böller mein Auto beschädigt. Wer zahlt?
In aller Regel ist das ein Fall für die Teilkaskoversicherung. Sie kommt auch für zerbrochene Scheiben auf. Für Beulen durch herab fallende Raketen oder mutwillige Beschädigung durch Fremde ist die Vollkasko zuständig. Ausnahme: Richten glimmende Raketen am Lack oder Cabrioverdeck Schäden an, besteht kein Versicherungsschutz. So genannte Seng- oder Schmorschäden sind leider nicht abgedeckt. Anders, wenn der Verursacher bekannt ist. In dem Fall hat selbstverständlich er den gesamten Schaden zu tragen, doch meist kommen die Spuren der Silvesternacht erst am nächsten Tag ans Licht und der Täter ist unbekannt.
Auf jeden Fall sollte man zur Polizei gehen und den Schaden gegen unbekannt zur Anzeige bringen. Bei der Regulierung muss man aufpassen: In der Teilkasko müssen Versicherte lediglich den vereinbarten Selbstbehalt begleichen. Liegt der Schaden darunter, ist die Reparatur ganz aus der eigenen Tasche zu zahlen. Noch mehr kalkulieren muss man in der Vollkasko: Neben dem Selbstbehalt kann eine Prämienerhöhung fällig werden, die über Jahre erhoben wird. Das sollte man bei der Berechnung berücksichtigen. Wer nur die gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung hat, geht leer aus und muss selbst zahlen.
Artikel vom 18.01.2010Auf Facebook teilen / empfehlen Whatsapp
Weiterlesen
- Münchner Wochenblatt / SamstagsBlatt (weitere Artikel)