Rechte und Pflichten beider Parteien

Zentrum · Personalgespräch über Mobbing

Zentrum · Um »Rechtliche Fragen bei Mobbing am Arbeitsplatz: Personalgespräche – Rechte, Pflichten, angemessenes Verhalten« geht es beim Treffpunkt Mobbing am Dienstag, 4. Mai, 19 Uhr, in der Schwanthaler Straße 91, Kirchlicher Dienst in der Arbeitswelt (U-Bahnstation Theresienwiese, Ausgang Schwanthaler Straße). Referent ist Wilfried Dormann, Rechtsanwalt für Arbeitsrecht, München. Eintritt: 8 Euro.

Die Mobbing Beratung München berät seit 1993 von Mobbing betroffene Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und unterstützt Unternehmen bei der Suche nach fairen Konfliktlösungen. Im Verlauf einer Mobbing-Situation kommt es zwangsläufig zu Personalgesprächen zwischen der/dem Betroffenen und den Vorgesetzten. Manchmal ergreifen die Betroffenen die Initiative mit dem Ziel, die Mobbing-Situation zu verändern. Meist geht die Initiative von der Führungskraft aus. Die Mobbing-Betroffenen gehen dann meist verunsichert in diese Gespräche.

Der Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Wilfried Dormann befasst sich seit Jahren mit diesen Themen. Er klärt die grundlegenden Rechte und Pflichten beider Parteien bei Personalgesprächen und klärt Fragen aus der Praxis, z. B. Kann ich mich weigern, an einem Personalgespräch teilzunehmen? Wen darf ich zur Unterstützung mitbringen? Wie sieht die Beteiligung des Betriebs-/Personalrates aus? Dürfen während der Krankheit Personalgespräche geführt werden? Darüber hinaus werden grundlegende Fragen der Anwesenden besprochen.

Nähere Informationen gibt es über das Mobbing-Telefon: Tel. 60 60 00 70, dienstags 15 bis 18 Uhr und donnerstags 9 bis 12 Uhr.

Artikel vom 28.04.2010
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