Sekt gelangt zum optimalen Reifezeitpunkt in den Handel und ist nur begrenzt haltbar. Durch natürliche Alterungsprozesse verändern sich Aroma und Geschmack. Auch Kohlensäure geht verloren. Sekt sollte daher nur wenige Monate bis maximal drei Jahre lagern. Eine gesetzliche Regelung zur Dauer der Haltbarkeit gibt es nicht: „Die Angabe eines Mindesthaltbarkeitsdatums ist für Schaumwein nicht verpflichtend“, sagt Anja Schwengel-Exner, Ernährungsexpertin bei der Verbraucherzentrale Bayern. Bei den meisten Flaschen ist auch kein Jahrgang angegeben. Verbindlich ist eine Jahrgangsangabe laut Weinverordnung nur bei Sekt bestimmter Anbaugebiete mit der Bezeichnung „Winzersekt“. Im Zweifel testen
Sektflaschen bewahrt man zuhause am besten kühl, dunkel und stehend auf. Wer unsicher ist, ob ein Sekt noch genießbar ist, füllt ihn testweise in ein Glas. Wenn der Schaumwein perlt und nicht ungewöhnlich aussieht, normal riecht und schmeckt, kann man ihn trinken. Angebrochene Sektflaschen halten sich etwa ein bis drei Tage gut verschlossen im Kühlschrank. Unser interaktives Lebensmittel-Forum beantwortet kostenfrei Fragen zu Lebensmitteln, Ernährung, Verpackung und Kochutensilien: www.verbraucherzentrale-bayern.de/wissen/haetten-sies-gewusst