Veröffentlicht am 07.10.2009 00:00

Bogenhausen · Unterlagen öffentlich einsehbar


Von red

Die Regierung von Oberbayern hat am 18. September den Planfeststellungsbeschluss für die Straßenbahn-Neubaustrecke zwischen Effnerplatz und St. Emmeram erlassen. Die Trasse dieser über vier Kilometer langen, zweigleisigen Straßenbahn-Neubaustrecke verläuft über die Englschalkinger Straße und die Cosimastraße.

Ziele dieses auf dem Nahverkehrsplan der Landeshauptstadt München basierenden Projektes der Stadtwerke München GmbH sind u.a. die Erschließung der dortigen Entwicklungsgebiete und bestehenden Siedlungsschwerpunkte mit einem komfor­tablen und schnellen Verkehrsmittel des ÖPNV, die Bereitstellung eines leistungsfähigen Zubringers zur U4 am Arabellapark und die Schaffung neuer umsteigefreier Direktverbindungen in die Richtung Innenstadt.

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Mit der für das Jahr 2011 angestrebten Inbetriebnahme kann die Attraktivität des Münchner ÖPNV weiter gesteigert werden, was zur Gewinnung von zusätzlichen Fahrgästen führen wird. Eine Ausfertigung des mit zahlreichen Nebenbestimmungen und einer Rechtsbehelfsbelehrung versehenen Planfeststellungsbeschlusses und der festgestellten Unterlagen liegt in der Zeit vom 5. Oktober bis einschließlich 19. Oktober bei der Landeshauptstadt München, Referat für Stadtplanung und Bauordnung, Blumenstraße 28b (Hochhaus), Erdgeschoss – Auslegungsraum 071, Montag bis Donnerstag von 9 bis 18 Uhr und Freitag von 9 bis 14 Uhr, zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ein barrierefreier Eingang befindet sich an der Ostseite des Gebäudes auf Blumenstraße 28 a.

Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss gegenüber den Einwendern und übrigen Betroffenen als zugestellt, soweit nicht eine individuelle Zustellung an Beteiligte erfolgt ist.

Der Planfeststellungsbeschluss kann bis zum Ablauf der Rechtsmittelfrist von den Betroffenen und Einwendern schriftlich bei der Regierung von Oberbayern (Postanschrift: Regierung von Oberbayern, 80534 München) angefordert werden. Näheres einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung ist der Bekanntmachung im Amtsblatt der Landeshauptstadt München vom September sowie den Hinweisen der Planfeststellungsbehörde in der Tagespresse zu entnehmen.

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