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Dieser Scooter wurde am 14. Juni auf dem Leitstreifen der Bushaltestelle Robinienstraße als Stolperfalle für Sehbehinderte zurückgelassen. Lime versichert, dass dem Übeltäter eine Verwarngebühr berechnet wurde. Der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog sieht für solche Fälle ein Verwarnungsgeld von 20 Euro vor. (Foto: job)

Bei wem landet der Schwarzen Scooter-Peter?

Wir haben dem städt. Mobilitätsreferat ein Bild eines in der Robinienstraße auf dem Leitstreifen zurückgelassenen E-Scooters geschickt und wollten wissen, ob die Stadt die in diesem konkreten Fall offensichtliche Behinderung durch den Scooter-Nutzer ahndet.
02.07.2024 16:59 Uhr
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