Veröffentlicht am 07.03.2023 15:08

Hilft der Wärmefonds?

Kerstin Reichhart ist Sozialpädagogin. Sie leitet die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern. (Foto: Diakonie)
Kerstin Reichhart ist Sozialpädagogin. Sie leitet die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern. (Foto: Diakonie)
Kerstin Reichhart ist Sozialpädagogin. Sie leitet die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern. (Foto: Diakonie)
Kerstin Reichhart ist Sozialpädagogin. Sie leitet die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern. (Foto: Diakonie)
Kerstin Reichhart ist Sozialpädagogin. Sie leitet die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern. (Foto: Diakonie)

Steigende Energiepreise bereiten vielen Menschen Sorgen. Seit Januar bietet die Diakonie München und Oberbayern im Auftrag der Stadt München eine Energieberatungshotline an. Leiterin Kerstin Reichhart gibt Antworten auf die drängendsten Fragen der Anrufer.

Bürger fragen

Ich habe eine hohe Nebenkostennachzahlung bekommen und kann diese nicht bezahlen. Kann ich Unterstützung aus dem Wärmefonds der Stadtwerke München beantragen?

Wenn Sie ihren Erstwohnsitz in München haben, können wir gemeinsam mit Ihnen prüfen, ob Sie Mittel aus dem Wärmefonds der Stadtwerke München beantragen können. Voraussetzung ist zudem, dass Sie entweder Wohngeld beziehen, Kinderzuschlag erhalten, einen grauen München-Pass besitzen oder ein monatliches Einkommen unterhalb der Münchner Armutsgefährdungsschwelle haben. Auch wenn Sie als Student*in oder Schüler*in Bafög oder Berufsausbildungsbeihilfe bekommen, können Sie einen Antrag stellen. Wenn ihr Einkommen unterhalb Armutsgefährdungsschwelle liegt, wird das Nettoeinkommen geprüft und Sie müssen eine Vermögenserklärung abgeben.
Wichtig ist: Wenn Sie Bürgergeld, Grundsicherung oder Sozialhilfe erhalten, können Sie keinen Antrag für den Wärmefonds stellen, denn das Amt übernimmt bereits die Kosten für Heizung und Warmwasser. Das gilt auch für den Fall, dass Sie Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Gut zu wissen:
Die Armutsgefährdungsschwelle für einen Einpersonenhaushalt liegt bei 1.540 Euro, für jede weitere Person unter 14 Jahren bei 460 Euro und ab 14 Jahren bei 760 Euro. Daraus ergibt sich zum Beispiel für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Kind unter 14 Jahren ein Einkommen von 2.770 Euro. Der Vermögensfreibetrag für den Wärmefonds beträgt bei einem Erwachsenen (ab 18 Jahren) 10.000 Euro. Kindern steht ein Freibetrag von 500 Euro zu.

Info

Sie haben weitere Fragen zum Wärmefonds der Stadtwerke München? Dann rufen Sie die Energieberatungshotline der Diakonie München und Oberbayern an unter Tel. (089) 12 69 91 5150 oder informieren Sie sich unter https://www.waermefonds.de.

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