Wie lassen sich die häufigsten Fehler beim Vererben vermeiden? Worauf muss man beim Immobilienverkauf achten? Die LBS München-Oberbayern West und die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stephan J. Lang (Mauerkircherstr. 4) geben bei einem Vortrag am Dienstag, 28. Januar, um 19 Uhr im Schloss Blutenburg (Seldweg 15) Antworten auf diese Fragen..
Schon Anselm von Canterbury vermerkte, nichts sei gewiss – außer dem Tod; und selbst dessen Stunde sei ungewiss. Es ist daher für jeden wichtig, zeitnah sein Testament aufzusetzen, damit seine Vorgaben und Wünsche Berücksichtigung finden. Doch wie wird ein Testament richtig gestaltet? Wie wird der Nachlass eindeutig und nach Wunsch geregelt? Was ist besser: Vererben oder Verschenken? Wann ist der richtige Zeitpunkt, sein Eigentum gegebenenfalls vorzeitig zu übertragen? Welche Fehler sind dabei zu vermeiden?
Drei Viertel aller vererbten Immobilien sind Ein- oder Zweifamilienhäuser. Häufig entscheiden sich Erben, die selbst schon mehr als 50 Jahre alt sind, für einen privaten Immobilienverkauf. Unabhängig vom Alter der Erben stellen sich zudem meist die gleichen Fragen zu den ererbten Immobilien, die oft aus den 60er- oder 70er-Jahren stammen und energetisch unsaniert sind und häufig Modernisierungsbedarf aufweisen. Diese Fragen sind: Wie sind die Immobilien zu bewerten? Welche baurechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen?
Auf solche und andere Fragen geben die Profis der Kanzlei Dr. Lang und der LBS München Pasing kompetent Antwort.
Die Themen der Vortragsreihe am 28. Januar sind:
Die häufigsten Fehler beim Vererben (Referent Dr. Stephan J. Lang, Fachanwalt für Erbrecht);
Privater Immobilienverkauf, Erbhäuser richtig bewerten (Referent Manfred Zech, LBS Regionalleiter Immobilien);
Professionelle Vermarktung der Immobilie (Referent Alexander Schuster, geprüfter Immobilienmakler, LBS-Geschäftsstelle München-Pasing).
Es wird um Anmeldung gebeten unter Tel. (089) 829924-17 oder per Mail an gertrud.krumbholz@lbs-oberbayern.de.