Der Sozialverband VdK Bayern bezeichnete es als „schockierend”, dass 18 Prozent der Rentnerinnen und Rentner im Freistaat von Armut bedroht sind. In einer Stellungnahme zum kürzlich veröffentlichten Sozialbericht der Staatsregierung erklärt die VdK-Landesvorsitzende Ulrike Mascher: „Wenn weit über eine halbe Million älterer Menschen in einem reichen Bundesland wie dem Freistaat Bayern armutsgefährdet sind, dann darf die Politik jetzt nicht einfach zur Tagesordnung übergehen.”
Bei den durchschnittlichen Rentenhöhen rangiere Bayern im Ländervergleich schon seit längerem weit hinten. Laut Rentenstatistik beziehe ein männlicher Durchschnittsrentner in Bayern 960 Euro. Bei den Frauen liege die Durchschnittsrente bei 667 Euro Rente, wobei die Witwenrente schon eingerechnet ist. Mascher zeigt sich besonders besorgt über die Situation älterer Frauen in Bayern, die laut Sozialbericht aufgrund niedriger Arbeitseinkommen und oftmals unterbrochener Erwerbsbiographien ein besonders hohes Armutsrisiko aufweisen. Immer mehr Rentnerinnen, so der VdK, seien auf Grundsicherung im Alter angewiesen.
Als Sofortmaßnahme fordert die VdK-Landesvorsitzende, den Regelsatz bei Grundsicherung im Alter, der 351 Euro beträgt, auf mindestens 420 Euro zu erhöhen. Darüber hinaus fordert der VdK die bayerische Staatsregierung auf, sich für die Wiedereinführung der „Rente nach Mindesteinkommen” einzusetzen, bei der der Rentenversicherungsbeitrag von Geringverdienern auf 75 Prozent des Beitrags eines Durchschnittsverdieners aufgestockt wird. Dies wäre ein wichtiger Schritt, um Altersarmut, insbesondere bei Frauen, in Zukunft zu vermeiden. Außerdem müsse der Freistaat sein Programm zur Schaffung von Kinderbetreuungseinrichtungen ausbauen und beschleunigen, um Frauen mit Kindern eine Erwerbstätigkeit zu ermöglichen.
Gleichzeitig fordert der VdK Bayern die Bayerische Staatsregierung auf, einen Armutsbeauftragten einzusetzen. Armutsbekämpfung und -vermeidung sei eine Querschnittsaufgabe, derer sich Sozialpolitik, Arbeitsmarktpolitik, Gesundheitspolitik und Bildungspolitik gleichermaßen annehmen müssten. Hier könnte ein Armutsbeauftragter wertvolle Koordinierungsarbeit leisten, erklärt die VdK-Vorsitzende. Vor allem könnte er jeden Gesetzentwurf „einer Art Armutstest” unterziehen. Nur Gesetze, die die soziale Ungleichheit und die Armut im Lande nicht weiter verschärfen, sollten den Schreibtisch dieses Armutsbeauftragten passieren können, wünscht sich Mascher.