Veröffentlicht am 29.09.2010 00:00

Vignettenausnahme in Österreich?

Beantwortet Ihre  (Foto: ADAC-Verkehrs-Experte Josef Maurus)
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Karl Schober, Oberhaching fragt: Wenn wir nach ­Österreich fahren, diskutieren wir immer wieder, ob ­jeweils die erste Autobahnausfahrt nach der deutschen Grenze ohne Vignette gefahren werden darf. Ist das richtig?

Nein, das ist falsch. In Österreich benötigt man ab der Staatsgrenze eine gültige Vignette, wenn man die Autobahn oder Schnellstraße benutzen will. Die Vignette muss dabei gut sichtbar an der Windschutzscheibe angebracht sein. Im Handschuhfach gilt sie nicht. Wenn man ohne gültige Vignette auf der Windschutzscheibe in eine Mautkontrolle gerät, muss man vor Ort mit einer Ersatzmaut von 120 Euro rechnen. Will oder kann der Autofahrer nicht zahlen, kommt es zur Anzeige und es muss mit einer Geldstrafe zwischen 300 und 3000 Euro gerechnet werden. Zu beachten ist zudem, dass die Vignette keinesfalls auf dem Tönungsstreifen in einer Windschutzscheibe geklebt sein darf, weil sie dann bei Kontrollen schwer lesbar und nicht gut erkennbar ist. Was man noch wissen sollte, ist, dass die Vignette nicht übertragbar ist und an ein einziges Fahrzeug gebunden ist. Sie muss mit der Originalträgerfolie auf die Windschutzscheibe aufgeklebt werden. Wenn Sie entfernt wird, zerstört sich die Vignette automatisch und wird ungültig. Empfehlenswert ist es auch, den Beleg der ­Vignette mitzuführen.

Grund, warum oftmals geglaubt wird, dass man bis zur ersten österreichischen Autobahnausfahrt nach der deutschen Grenze ohne Vignette fahren darf, ist, dass das bis Ende 2006 auf dem kurzen Autobahnstück zwischen Kiefersfelden und Kufstein Süd erlaubt war. Seit Anfang 2007 gilt jedoch auch hier die Vignettenpflicht. Allerdings wird in diesem Abschnitt die Einhaltung der Vignettenpflicht bei Fahrzeugen bis einschließlich 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht derzeit nicht kontrolliert.

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