Veröffentlicht am 13.08.2003 00:00

Wer lärmt denn da?

Laubsaug- und -blasgeräte, Grastrimmer und Graskantenschneider mit Verbrennungsmotor und die so genannten Freischneider werden in ihrer Benutzung in München eingeschränkt:

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung Ende Juli eine neue »Hausarbeits- und Musiklärmverordnung« verabschiedet, die mit der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft trat.

Die Betriebszeiten für diese Geräte sind nun neu festgelegt: Privatpersonen dürfen diese Geräte zukünftig von Montag bis Samstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr und Montag bis Freitag in der Zeit von 15 bis 17 Uhr einsetzen.

Die Stadt hat damit von ihrem Recht Gebrauch gemacht, die Zeiten für die Benutzung dieser Geräte stärker einzuschränken, als es das Bundesimmissionsschutzgesetz vorschreibt. Damit trägt sie den häufigen Beschwerden der Münchnerinnen und Münchner Rechnung, die sich durch den Lärm dieser Gartengeräte stark gestört fühlen.

Bei Rasenmähen, Hämmern, Sägen, Benutzung von Bau-, Heimwerker- und Haushaltsgeräten bleibt es bei der alten Regel: Deren Betrieb gehört zu den ruhestörenden und nicht gewerbsmäßigen Haus- und Gartenarbeiten. Die Ausführungszeiten sind: montags bis samstags von 8 bis 12 Uhr und 15 bis 18 Uhr. Lärmarme Rasenmäher, deren Schallungspegel weniger als 88 dB (A) oder deren Emissionswert weniger als 60 dB (A) beträgt, können hingegen auch noch Montag bis Freitag in den Abendstunden von 18 bis 20 Uhr betrieben werden.

Es gibt aber auch eine lohnende Alternative für mehr Umweltschutz: Man verzichtet ganz auf den Einsatz von Laubsaug- und -blasgeräten und greift stattdessen zum Rechen. Ein Lärmproblem gibt es nicht, gleichzeitig werden Mikroorganismen und Kleinlebewesen geschützt, die im anderen Falle aufgesaugt werden und umkommen.

Laub dient Kleinlebewesen zudem im Winter als wichtige Schutzschicht, für die Igel ist es Baumaterial des Winterquartiers. Also: Laub für den Winter einfach unter Bäumen und Hecken liegen lassen!

Weitere Informationen zum Thema Lärm und allen anderen Fragen rund um den Umwelt- und Naturschutz gibt es auch im Umweltladen des Referates für Gesundheit und Umwelt am Rindermarkt 10 (Umwelttelefon: 2 33-2 66 66).

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