Vor dem Arbeitsgericht in München trafen sich am vergangenen Freitag der frühere Geschäftsführer der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA, Oliver Mueller, und sein Arbeitgeber zu einem Gütetermin. Sieben Monate stand Mueller in Diensten der Löwen, ehe ihm fristlos gekündigt wurde. Über die genauen Gründe machte der Klub damals öffentlich keine Angaben. Bei einem Gütetermin wird üblicherweise versucht, eine Einigung der streitenden Parteien herbeizuführen. Erst wenn diese nicht gelingt, kommt es zu einem späteren Kammertermin. Die genauen Trennungsgründe müssen beim Gütetermin noch nicht im Detail erörtert werden. Dennoch bot der Vortrag der Anwälte beider Parteien einen ersten Einblick in den Konflikt.
Die Verhandlung war vom Arbeitsgericht in den größten Saal verlegt worden, wo sich knapp 40 Zuhörer und Pressevertreter einfanden. Erhard Kött, der Anwalt des TSV 1860 München, bezweifelte zunächst die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts, vor dem Mueller gegen die Löwen, klagt. Denn mit dem Ex-Geschäftsführer habe gar kein Arbeitnehmerverhältnis bestanden, sondern er sei freier Dienstnehmer gewesen. In einem solchen Fall wäre das Landgericht für den Streitfall zuständig. Dazu müssen sich nun beide Parteien bis Ende Februar schriftlich erklären. Unabhängig von der Frage nach einem Arbeits- oder Dienstverhältnis, ließ sich Richter Florian Köhn die widerstreitenden Ansichten der Parteien schildern. Um es vorwegzunehmen: eine Einigung kam beim Gütetermin nicht zustande.
Das ist wenig überraschend, denn die Forderungen, die der am 31. August 2024 ausgeschiedene Finanz-Geschäftsführer stellt, fallen nicht zu knapp aus. Für sein ursprünglich bis zum 30. Juni 2026 vertraglich fixiertes Engagement fordert er stolze 600.000 Euro. Auf die Frage von Köhn, wie er auf diesen Betrag komme, rechnet sein Anwalt Christian Vogt vor: Neben 264.000 Euro Grundgehalt (22 x 12.000) macht Mueller Bonuszahlungen (80.000), Urlaubsgeld (50.000), VIP-Tickets (17.000) und ein Dienstauto (31.500) geltend. Darüber hinaus sind Sozialabgaben und mögliche Schadensersatzansprüche Teil seiner Rechnung.
Beim TSV 1860 München wirft man Mueller dagegen gravierende Pflichtverletzungen vor, die eine außerordentliche Kündigung unumgänglich gemacht hätten, weil sie laut Kött den Klub „an den Rand der Existenz” geführt hatten. So habe Mueller das vom Aufsichtsrat genehmigte Budget überschritten und sei seinen Informations- und Rechenschaftspflichten gegenüber dem Aufsichtsgremium nicht nachgekommen. Seinem Co-Geschäftsführer, der den sportlichen Bereich verantwortete, habe er zudem falsche Etatzahlen genannt. In der Folge hätte dieser bereits ausverhandelte und unterschriftsreife Verträge mit potentiellen Neuzugängen in letzter Minute wieder absagen müssen. Das Verhältnis der beiden Geschäftsführer soll am Ende zerrüttet gewesen sein. Die Darlehensgeberin der TSV München von 1860 GmbH & Co. KGaA habe ob Muellers Wirken einen bestehenden Überbrückungskredit (Bridge Loan) gekündigt, weil dieser entgegen der vertraglichen Vereinbarung in Anspruch genommen worden sei. Ein neuer Überbrückungskredit sei an die Bedingung geknüpft worden, dass Mueller nicht mehr die Finanzgeschäfte führt.
Ein Vergleichsangebot der Löwen in fünfstelliger Höhe lehnte Mueller bei der Güteverhandlung ab. Im Lauf des Frühjahrs werden sich die Parteien wohl wieder begegnen. Ungeklärt ist noch, ob vor dem Arbeits- oder vor dem Landgericht. (as)