Für das Herbstfest 2025 vom 29. August bis 7. September lässt die Stadt Erding eine beschränkte Anzahl an Verkaufs- und Fahrgeschäften zu. Bewerber werden gebeten, ihre Gesuche mit Bildern und genauer Beschreibung des Angebots mit dem entsprechenden Bewerbungsformular (www.erding.de/formularservice) einzureichen. Gesuche, die danach eingehen, werden nicht berücksichtigt. Eine optisch ansprechende Aufmachung des Geschäfts, die gewerberechtliche und steuerliche Zuverlässigkeit sowie sonstige behördliche Genehmigungen des Bewerbers sind Grundvoraussetzungen und müssen auf Anfrage nachgewiesen werden. Ein entsprechendes Schutz- und Hygienekonzept ist auf Verlangen vorzulegen. Verkaufs- und Fahrgeschäfte, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, können nicht berücksichtigt werden.