Der Kreis der Personen, die einen München-Pass bekommen können, wird jetzt auch auf Auszubildende und Studierende ausgeweitet. Das hat der Sozialausschuss des Stadtrates beschlossen. Vorbehaltlich der Zustimmung durch die Vollversammlung soll die Erweiterung ab Januar 2025 gelten.
Der München-Pass ist eine freiwillige Leistung der Landeshauptstadt. Er ermöglicht eine Vielzahl von Vergünstigungen bei städtischen und nicht-städtischen Einrichtungen. Darunter fallen beispielsweise der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund (MVV), Museen, Sportstätten, Schwimmbäder, Kinos, Theater, der Tierpark oder die Medikamentenhilfe. Mit dem Angebot erleichtert die Landeshauptstadt Bürgern mit niedrigem Einkommen den Zugang zu sozialer Teilhabe.
Der München-Pass wurde 1986 eingeführt. Seitdem wird laufend der berechtigte Personenkreis erweitert und es kommen neue Vergünstigungen hinzu. Die nächste Anpassung der Einkommensgrenze für freiwillige Leistungen ist für Januar 2025 geplant. Alle wichtigen Informationen zum München-Pass finden sich online unter der Adresse stadt.muenchen.de/service/info/muenchen-pass/1073956/n0