Bis 30. Januar trugen sich 14,4 Prozent für das Volksbegehren zur Abschaffung der Studiengebühren in Bayern ein. Die für die Rechtsgültigkeit erforderliche Zahl an Eintragungen von mindestens 10 Prozent der Stimmberechtigten wurde demnach deutlich überschritten.
Die vorläufigen Ergebnisse sämtlicher kreisfreier Städte und Landkreise können unter www.wahlen.bayern.de/volksentscheide/vob_studienbeitraege_vorl.htm eingesehen werden.
Studiengebühren in Bayern
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