Veröffentlicht am 21.07.2015 00:00

Forderungen Bayerns zur Bewältigung des Asylbewerberzugangs


Von red

München/St. Quirin · Um den Zustrom der Geflüchteten zu bewältigen, muss die Politik gemeinsam und entschlossen handeln. Die bayerische Staatsregierung hat daher bei der Klausur in St. Quirin am Tegernsee einen Forderungskatalog an den Bund aufgestellt.

In der Einleitung dazu heißt es: »Die Welt ist aus den Fugen geraten. Bürgerkriege, Terrorgewalt und wirtschaftliche Not verursachen bisher nicht vorstellbare Flüchtlingszahlen und Wanderungsströme. Land und Kommunen in Bayern stehen angesichts des daraus resultierenden enormen Zustroms von Asylbewerbern in unser Land an ihrer Belastungs- und Leistungsgrenze. Dadurch, dass jede Prognose in immer kürzeren Zeiträumen von der Realität steigender Asylzahlen überholt wird, ist eine verlässliche und nachhaltige Finanzpolitik, wie sie Bayern auszeichnet, immer schwieriger. Es ist deshalb an der Zeit zu handeln und dabei neue Wege zu gehen.«

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Ohne ein Handeln in Verantwortungsgemeinschaft von Bund und Ländern, das einerseits den »massenhaften Asylmissbrauch« in Deutschland beende und andererseits berechtigt Asylsuchenden schneller als bisher echte Bleibeperspektiven eröffne, »drohen unsere Systeme auf allen Ebenen zu kollabieren«. Die Ministerpräsidenten der 16 Bundesländer hätten in diesem Sinn am 18. Juni 2015 einstimmig beschlossen, dass bei allen Maßnahmen klar unterschieden werden müsse zwischen jenen, die Anspruch auf Schutz haben, und jenen, die diesen Anspruch nicht haben und denen infolgedessen keine Bleibeperspektive zukomme. »Die Staatsregierung ist entschieden gegen ein Einwanderungsgesetz, weil es bestehende Probleme nicht lösen wird«. Die Staatsregierung fordert deshalb: Der Bund muss den Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz vom 18. Juni 2015 mit der Bundeskanzlerin massiv forciert in Tiefe und Tempo umsetzen.

Das bedeutet im Einzelnen:

1. Die Verfahren für Asylbewerber sind rasch zu beschleunigen. Dazu fordert die Staatsregierung vom Bund:

  • die rasche personelle Verstärkung des BAMF (Einstellung der 1000 zusätzlichen Mitarbeiter in 2015 und Schaffung der weiteren 1000 Stellen für 2016) und

den Abbau der über 237.000 Bestandsverfahren. Dazu muss der Bund baldmöglich, jedenfalls aber vor den zugangsstärksten Monaten ab Herbst 2015 die vier Entscheidungszentren für einen geclusterten effektiven Verfahrensablauf schaffen.

Eine besondere Beschleunigung ist bei Asylbewerbern ohne Schutzgrund notwendig. Hierzu muss:

· die Gesamtaufenthaltsdauer in Deutschland für Asylbewerber mit besonders niedriger Schutzquote von EASY-Registrierung bis Aufenthaltsbeendigung auf wenige Wochen (max. 3 Monate) verkürzt werden

· der Bund die Länder bei der Rückführung unterstützen.

2. Bundesweite Verteilung der unbegleiteten Minderjährigen mit Wirkung ab 1.1.2016 sowie schnellstmögliche Erarbeitung eines Übergangskonzepts bis zum Inkrafttreten des Gesetzes. Bald jeder zweite unbegleitete Minderjährige ist in Bayern untergebracht. Ziel ist ein dauerhafter gerechter Kosten- und Lastenausgleich zwischen den Ländern sowie eine Überprüfung der Jugendhilfestandards.

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