Veröffentlicht am 12.09.2016 00:00

Neue Warnblinklicht-Regelung für den Linienbus 242

Pünktlich zum Schulanfang hat die Gemeinde Haar für die beiden Bushaltestellen »Salmdorf Kirche« und »Salmdorf Siedlung« eine neue Warnblinklichtregel angeordnet. 	 (Foto: Gemeinde Haar)
Pünktlich zum Schulanfang hat die Gemeinde Haar für die beiden Bushaltestellen »Salmdorf Kirche« und »Salmdorf Siedlung« eine neue Warnblinklichtregel angeordnet. (Foto: Gemeinde Haar)
Pünktlich zum Schulanfang hat die Gemeinde Haar für die beiden Bushaltestellen »Salmdorf Kirche« und »Salmdorf Siedlung« eine neue Warnblinklichtregel angeordnet. (Foto: Gemeinde Haar)
Pünktlich zum Schulanfang hat die Gemeinde Haar für die beiden Bushaltestellen »Salmdorf Kirche« und »Salmdorf Siedlung« eine neue Warnblinklichtregel angeordnet. (Foto: Gemeinde Haar)
Pünktlich zum Schulanfang hat die Gemeinde Haar für die beiden Bushaltestellen »Salmdorf Kirche« und »Salmdorf Siedlung« eine neue Warnblinklichtregel angeordnet. (Foto: Gemeinde Haar)

Achtung Autofahrer! Pünktlich zum Schulanfang hat die Gemeinde Haar für die beiden Bushaltestellen »Salmdorf Kirche« und »Salmdorf Siedlung« eine neue Warnblinklichtregel angeordnet.

Zudem sollen große blaue Punkte vor der Station »Salmdorf Kirche« dafür sorgen, dass die Kinder den Sicherheitsabstand auch optisch im Blick haben.

Kaum geht die Schule los, herrscht in der Früh wieder Gedrängel an den Bushaltestellen in Salmdorf. Eine große Gefahrenquelle für die kleinen Ranzenträger! Um den Schulweg der Kinder so sicher wie möglich zu machen, hat die Gemeinde Haar jetzt eine Warnblinkregelung für den 242er an den Bushaltestellen »Salmdorf Kirche« und »Salmdorf Siedlung« angeordnet – wie sie in ähnlicher Form bereits am Haarer Bahnhof existiert. Zu den Hauptschulverkehrszeiten, also nur Montag bis Freitag zwischen 7.00 und 9.00 Uhr, müssen die Schulbusfahrer den Warnblinker während des Zufahrens auf die Haltestelle und während des Ein- und Aussteigens der Schulkinder anschalten. Diese Regelung wird in den nächsten Tagen in Kraft treten. Doch was bedeutet das für die Autofahrer?

Absolutes

Überholverbot zur Schüler-Rushhour?

Die meisten Autofahrer haben das Warnblinksignal bei Bussen zwar schon mal gesehen, aber die wenigsten wissen, wie sie sich hinter einem Linien- bzw. Schulbus mit eingeschaltetem Warnblinker tatsächlich verhalten sollen.

Grundsätzlich gilt: Sobald der Bus während der Anfahrt auf eine Haltestelle das Warnblinklicht einschaltet, herrscht absolutes Überholverbot. Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an der Haltestelle, dürfen Autofahrer mit Schrittgeschwindigkeit und erhöhter Aufmerksamkeit vorbeifahren. Das gilt übrigens auch für Autofahrer, die dem Bus entgegenkommen. Wer sich nicht dran hält, dem drohen hohe Bußgelder und sogar Punkte in Flensburg. Doch zum Glück gilt die neue Anordnung ja nur unter der Woche und dann auch nur für zwei Stunden – schließlich will die Gemeinde die Autofahrer ja nicht unnötig einbremsen, sondern nur den Schulkindern größtmögliche Sicherheit bieten.

Blaue Punkte signalisieren: Bis hierher und nicht weiter

In Zusammenarbeit mit den Schulweghelfern entstand aber noch eine andere Idee, um die Verkehrssicherheit rund um die Bushaltestelle »Salmdorf Kirche« zu erhöhen: Seit kurzem befinden sich dort auf dem Bürgersteig große, blaue Punkte. Diese sollen die Schüler – ähnlich wie der weiße Strich an den Bahnsteigen der S-Bahn – optisch auf die besondere Gefahrenzone aufmerksam machen und dafür sorgen, dass der Sicherheitsabstand zur Straße von den Kindern leichter eingehalten wird. Hat das Projekt »Blaupunkt« Erfolg, könnte es auch an anderen »Schulbushaltestellen« Schule machen.

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