Veröffentlicht am 06.11.2020 11:52

Feuerwerk ja ‒ aber richtig!

Feuerwerk an Silvester sieht toll aus, kann aber auch gefährlich sein. Die Polizei gibt Präventionshinweise. (Foto: CC0)
Feuerwerk an Silvester sieht toll aus, kann aber auch gefährlich sein. Die Polizei gibt Präventionshinweise. (Foto: CC0)
Feuerwerk an Silvester sieht toll aus, kann aber auch gefährlich sein. Die Polizei gibt Präventionshinweise. (Foto: CC0)
Feuerwerk an Silvester sieht toll aus, kann aber auch gefährlich sein. Die Polizei gibt Präventionshinweise. (Foto: CC0)
Feuerwerk an Silvester sieht toll aus, kann aber auch gefährlich sein. Die Polizei gibt Präventionshinweise. (Foto: CC0)

Traditionsgemäß werden auch dieses Jahr zum Jahreswechsel wieder pyrotechnische Gegenstände abgebrannt werden. Die Polizei München gibt Präventionshinweise zum Jahreswechsel 2018/2019.

Um Personen- und Sachschäden zu vermeiden, sollte demnach Folgendes beachtet werden:
‒ Erwerben und verwenden Sie nur zugelassenes Material mit einer CE-Kennzeichnung. Hierbei handelt es sich um eine Kennzeichnung nach EU-Recht für bestimmte Produkte in Zusammenhang mit der Produktsicherheit. Durch die Anbringung der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller, dass das Produkt den geltenden europäischen Richtlinien entspricht.
‒ Feuerwerkskörper sollten ausschließlich im Freien verwendet und keinesfalls beim Anzünden in der Hand gehalten werden.
‒ Die aufgedruckten Gebrauchsanweisungen sollten genau beachtet und befolgt werden.
‒ Blindgänger sollten auf keinen Fall erneut gezündet werden.
‒ Feuerwerkskörper sollten nicht blindlings abgeschossen oder geworfen werden.
‒ Feuerwerkskörper auf keinen Fall Kindern überlassen ‒ auch dann nicht, wenn der Erziehungsberechtigte unmittelbar daneben steht.

Laut der Münchner Polizei wurde wiederholt festgestellt, dass pyrotechnische Gegenstände verwendet werden, die im Ausland gekauft worden waren. Diese Gegenstände entsprechen in der Regel nicht den rechtlichen Sicherheitsvorschriften und stellen somit ein erhebliches Gefährdungspotenzial dar. Die Einfuhr, die Verwendung und die Weitergabe dieser Materialien sind Straftaten.
Pyrotechnische Gegenstände der sogenannten Kategorie F2 (handelsübliche Pyrotechnik für Silvester, die ab 18 Jahre erworben werden darf) dürfen nur am 31. Dezember und 1. Januar verwendet bzw. abgebrannt werden. Zu beachten ist unbedingt das Verbot der Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen.

"Denken Sie bitte auch an die Haustiere", informiert die Münchner Polizei. "Viele Tiere haben große Angst vor lauten Geräuschen und zeigen Anzeichen von Panik bei der Silvesterknallerei. Versuchen Sie, die lautesten Geräusche von den Tieren fernzuhalten."

north